Die Herstellung und Anwendung hochfester Betone ist in DIN EN 206-1/DIN 1045-2 geregelt, die Überwachung in DIN EN 13670/DIN 1045-3.

Für Beton der Festigkeitsklassen C90/105, C100/115, LC70/77 und LC80/88 sind zusätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. 

Anmerkung: Die normativen Regelungen zu hochfestem Beton sind bereits in den BTD-Kapiteln 6 bis 10 eingearbeitet.