Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasserbehältern sind in DIN EN 1508 geregelt. Sie wird ergänzt durch nationale Anforderungen, die in der DVGW-Regelwerksreihe W 300 „Trinkwasserbehälter“ beschrieben sind. 1)

  • DVGW W 300-1 (A): „Planung und Bau“
  • DVGW W 300-2 (A): Betrieb und Instandhaltung
  • DVGW W 300-3 (A): Instandsetzung und Verbesserung
  • DVGW W 300-4 (A): „Werkstoffe, Auskleidungs- und Beschichtungssysteme – Grundsätze und Qualitätssicherung auf der Baustelle“ 
  • DVGW W 300-5 (P): „Werkstoffe, Auskleidungs- und Beschichtungssysteme – Anforderungen und Prüfung“ 

Im Hinblick auf die Hygiene gelten die DVGW-Arbeitsblätter: 

  • DVGW W 347 (A): „Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich“ 
  • DVGW W 270 (A): „Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich – Prüfung und Bewertung“ (gilt u. a. für zementgebundene Werkstoffe mit organischen Bestandteilen)
  • (DVGW W 398 (M): „Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung“ 

Das DVGW-Arbeitsblatt W 347 (A) gilt für 

  • Ortbeton
  • Fertigbeton
  • Mörtel- und Putze, zementgebundene Verpressmaterialien
  • Zementgebundene Beschichtungen
  • Zementgebundenes Fugenmaterial, Fliesenkleber
  • Abstandhalter aus Zement und sonstige Bauteile/Bauhilfsstoffe

Nachweise für die hygienischen und technischen Anforderungen an den Beton gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 347 (A) sind als Einzelnachweise der jeweiligen Ausgangsstoffe oder durch eine Einzelprüfung der Gesamtrezeptur zu erbringen.

1)  DVGW: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn.