Für Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 dürfen folgende Stahlfasern nach DIN EN 14889-1 verwendet werden (siehe auch Fasern):

  • lose Stahlfasern
  • bündelweise verklebte Stahlfasern mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
  • Stahlfasern in Dosierverpackung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung

Eingesetzt werden Stahlfasertypen mit verschiedenen Formen und aus unterschiedlichen Stahlsorten, z. B.:

  • Stahldrahtfasern mit glatter Oberfläche und Endhaken
  • Stahldrahtfasern mit proflierter Oberfläche und Endhaken
  • Stahldrahtfasern in gewellter Form
  • gefräste Spanfasern
  • profilierte Blechfasern

Generell besitzen Stahldrahtfasern eine hohe, Blechfasern eine niedrige Festigkeit. Die Duktilität ist bei beiden ausgesprochen hoch. Spanfasern besitzen ein eher sprödes Bruchverhalten.

Die Leistungsfähigkeit der Fasern im Beton ist abhängig vom:

  • Fasergehalt
  • Zugfestigkeit der Fasern
  • Verankerungsmechanismus der Faser
  • Verhältnis Faserlänge l / Faserdurchmesser d

Je höher l/d, desto höher die Wirksamkeit. Eingesetzte Stahlfasern sollten nicht kürzer sein als das 1,5fache des Größtkorns, die Länge darf maximal das zweifache des engsten Abstandes der Bewehrungsstäbe betragen. Standardfaserlängen sind 25 mm bis 60 mm.