12.7 Trinkwasserbehälter

Trinkwasserbehälter dienen der Wasserspeicherung zur Abdeckung von Verbrauchsspitzen und Stillstandzeiten bei der Wasserförderung. Der Schutz und Erhalt des Trinkwassers erfordern eine hohe Qualität der verwendeten Baustoffe. 

Nach § 17 der Trinkwasserverordnung dürfen bei dauerhaftem oder vorübergehendem Kontakt mit Trinkwasser nur Werkstoffe  und Materialien verwendet werden, die 

  • unbedenklich für die Gesundheit sind, 
  • Geruch oder Geschmack des Wassers nicht nachteilig verändern,
  • nur so viele Mengen von einzelnen Stoffen in das Wasser abgeben wie nach Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist. 

Zur Sicherung der Trinkwasserhygiene ist bereits bei der Planung ein Hygienekonzept zu erstellen.