• Zur Vermeidung von Rissen ist die Differenz zwischen hydratationsbedingter Maximaltemperatur und Umgebungstemperatur möglichst gering zu halten.
  • Nachbehandlung:
    • Es gilt DIN EN 13670/DIN 1045-3.
    • Der Beton ist so lange nachzubehandeln, bis 70 % der charakteristischen Festigkeit erreicht sind, jedoch mindestens 7 Tage.
    • Die Nachbehandlungsart muss der Wasserrückhaltung einer mindestens 0,3 mm dicken, dicht anliegenden Folie entsprechen.
    • Chemische Nachbehandlungsmittel sind nicht zugelassen.
  • Chemische Nachbehandlungsmittel sind nur ergänzend für horizontale Flächen zugelassen.
  • Sichtbare Risse müssen durch Injektion geschlossen werden.
  • Fugen müssen gegen die anstehenden Flüssigkeiten unter Berücksichtigung mechanischer, thermischer und witterungsbedingter Einwirkungen ausreichend dicht und beständig sein.