Bei der Zusammensetzung von Beton für massige Bauteile sind folgende betontechnische Maßnahmen zu beachten:

  • Zemente: LH-Zemente nach DIN EN 197-1 oder VLH-Zemente nach DIN EN 14216 empfehlenswert
  • Zusatzstoffe: Verwendung von Flugasche zur Verringerung der Wärmeentwicklung des Betons möglich
  • Zusatzmittel: evtl. Verzögerung der Wärmeentwicklung durch Verzögererzugabe
  • Gesteinskörnungen: Verwendung von Gesteinskörnungen mit niedriger Temperaturdehnzahl (z. B. Basalt, Kalkstein) vorteilhaft

Für die Grenzwerte der Betonzusammensetzung sind nach DAfStb-Richtlinie "Massige Bauteile aus Beton" abweichend von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die in folgender Tabelle genannten Regelungen zu beachten.

Von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 abweichende Grenzwerte der Betonzusammensetzung

Expositionsklasse XD2 / XS2 XD3 / XS3 XF2 XF3 XF4 XA1 XA2
max. w/z-Wert 0,50 0,50 4) 0,45 0,55 5) 0,50 5) 0,55 0,50 0,505) 0,60 0,50
Mindestdruckfestig-
keitsklasse 1)
C30/37 3) C30/37 3) 4) C35/45 3) C25/30 C30/37 C25/30 C30/37 C30/37 C25/30 C30/37 3)
Mindestzement -
gehalt 2) [kg/m3]
300 300 300 300 300 300 300 280 300
Mindestzement-
gehalt 2)
bei Anrechnung
von Zusatz-
stoffen [kg/m3]
270 270 270 5) 270 270 5) 240 270
Mindestluft gehalt [%] - - 6) - 6) - 6) 7) - -
andere
Anforderungen
- - Gesteinskörnungen zusätzlich mit Widerstand gegen Frost bzw. Frost- und Taumittel - -
MS25 F2 MS18

kursiv und fett geschriebene Zellen: Abweichung von DIN EN 206-1/DIN 1045-2

1) Die Druckfestigkeitsklasse kann nach 28, 56 oder 91 Tagen nachgewiesen werden.
2) Bei Größtkorn Dmax = 63 mm darf der Zementgehalt um 30 kg/m³ reduziert werden.
3) Bei LP-Beton eine Festigkeitsklasse niedriger.
4) Nur bei Verwendung von CEM II/B-V, CEM III/A, CEM III/B ohne oder mit Flugasche als Betonzusatzstoff. Bei Verwendung anderer Zemente der Tabellen 6.3.3.a und 6.3.3.b nur mit mindestens 20 M.-% Flugasche bezogen auf (z+f).
5) Die Anrechnung auf den Mindestzementgehalt und den Wasserzementwert ist nur bei Verwendung von Flugasche zulässig. Weitere Zusatzstoffe des Typs II dürfen zugesetzt, aber nicht auf den Zementgehalt oder den w/z-Wert angerechnet werden. Bei gleichzeitiger Zugabe von Flugasche und Silikastaub ist eine Anrechnung auch für die Flugasche nicht zulässig.
6) Der mittlere Luftgehalt im Frischbeton unmittelbar vor dem Einbau muss bei einem Größtkorn der Gesteinskörnung von 8 mm ≥ 5,5 Vol.-%, 16 mm ≥ 4,5 Vol.-%, 32 mm ≥ 4,0 Vol.-% und 63 mm ≥ 3,5 Vol.-% betragen. Für Fließbeton (Konsistenzklasse ≥ F4) ist der Mindestluftgehalt um 1 Vol.-% zu erhöhen. Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten. Als oberer Grenzwert des Luftgehaltes gilt der festgelegte Mindestluftgehalt plus 4 Vol.-% absolut.
7) Erdfeuchter Beton mit w/z ≤ 0,40 darf ohne Luftporen hergestellt werden.