12.12.4 Schutz und Nachbehandlung

Der Beton ist in den oberflächennahen Bereichen so lange gegen schädigende Einflüsse, z.B. Austrocknen und starkes Abkühlen, zu schützen, bis eine ausreichende Festigkeit erreicht ist (siehe BTD-Kapitel 10.7).

Für Gärfuttersilos, Güllebehälter, Behälter in Biogasanlagen und Fahrsilos gilt nach DIN 11622: 

  • Nachbehandlungsdauer bis Erreichen von 70% der charakteristischen Festigkeit des oberflächennahen Betons. 
  • Ohne genaueren Nachweis sind die in BTD-Kapitel 10.7 genannten Werte zu verdoppeln. 
  • Genauer Nachweis z.B. durch Messungen der Temperatur im Beton oder der mittleren Tagestemperatur der Luft, Rückprallhammerprüfungen oder Anwendung geeigneter Rechenmodelle möglich, nicht jedoch bei Gärfuttersilos. 
  • Wasserrückhaltung infolge Nachbehandlung entsprechend einer dicht anliegenden 0,3 mm dicken Folie.