Rezyklierte Gesteinskörnungen müssen Regelanforderungen erfüllen. Weitergehende Anforderungen sind bei bestimmten Expositionsklassen oder Verwendungen zu beachten.

Regelanforderungen für die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen in Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2

Eigenschaft Kategorie der Gesteinskörnung
Typ 1 Typ 2
Kornzusammensetzung grobe Gesteinskörnungen
mit D/d ≤ 2 oder D ≤ 11,2
GC85/20 GC80/20
Korngemisch GA90 GA85
Kornform   Fl50 oder SI55
Feinanteile grobe Gesteinskörnung f4
Kornrohdichte   ≥ 2000 kg/m3
Schwankungsbreite Mittelwert
Kornrohdichte
  ± 150 kg/m3
Frost-Tau-Widerstand 1)   F4
säurelösliches Chlorid   ≤ 0,04 M.-%
säurelösliches Sulfat   AS0,8
Gesamtschwefel (außer Hoch-
ofenstückschlacke)
  ≤ 1 M.-%
Leichgewichtige organische Verunreinigungen   ≤ 0,1 M.-%
maximale Wasseraufnahme nach
10 Minuten bei Gesteinskörnungen
> 2 mm
  10 M.-% 15 M.-%

1) Alternativ: Prüfung am Beton nach DAfStB-Richtlinie für Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen, Anhang A.

 

Für folgende Eigenschaften ist als Regelanforderung die Kategorie "keine Anforderung" festgelegt:
SCNR, MSNR, LANR, SZNR, MDENR, PSVNR, AAVNR, ANNR, FNR, Raumbeständigkeit. Nur für besondere Anwendungs- fälle sind erhöhte Anforderungen festgelegt.

Falls nötig, ist bei rezyklierten Gesteinskörnungen der Gehalt an wasserlöslichen Sulfaten zu bestimmen sowie der Einfuss wasserlöslicher Materialien auf den Erstarrungsbeginn des Zementleims zu beurteilen.