6.3.4 Anforderungen an den Mehlkorngehalt

Der Mehlkornanteil setzt sich zusammen aus:

  • Zement
  • Kornanteil der Gesteinskörnung < 0,125 mm
  • Betonzusatzstoff

Höchstzulässiger Mehlkorngehalt für Beton bis C50/60 und LC50/55 in Abhängigkeit von den Expositionsklassen

Zementgehalt 1) [kg/m3] Höchstzulässiger Mehlkorngehalt [kg/m3]
XF, XM XO, XC, XD, XS, XA
Dmax = 8 mm Dmax ≥ 16 mm Dmax ≥ 8 mm
≤ 300 450 400 2) 550
≥ 350 500 450 2) 550

1) Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.
2) Die Werte dürfen insgesamt um max. 50 kg/m³ erhöht werden, wenn
- der Zementgehalt 350 kg/m3 übersteigt, um den über 350 kg/m³ hinausgehenden Zementgehalt,
- ein puzzolanischer Betonzusatzstoff des Typs II verwendet wird, um dessen Gehalt.

Höchstzulässiger Mehlkorngehalt für Beton ab Betonfestigkeitsklasse C55/67 und LC55/60 bei allen Expositionsklassen

Zementgehalt 1) [kg/m3] Höchstzulässiger Mehlkorngehalt [kg/m3]
XO, XC, XD, XS, XA, XF, XM
Dmax = 8 mm Dmax = ≥ 16 mm
≤ 400 550 500 2)
450 600 550 2)
≥ 500 650 600 2)

1) Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.
2) Die Werte dürfen, wenn ein puzzolanischer Betonzusatzstoff des Typs II verwendet wird, um dessen Gehalt erhöht werden, insgesamt jedoch um max. 50 kg/m³.