4. Betonzusatzstoffe und Fasern

Betonzusatzstoffe sind feine anorganische oder organische Stoffe, die im Beton verwendet werden, um Eigenschaften gezielt zu verbessern oder zu erreichen. Sie sind als Volumenbestandteile in der Stoffraumrechnung zu berücksichtigen.

DIN EN 206-1/DIN 1045-2 unterscheidet zwei Arten von anorganischen Zusatzstoffen:

Typ I: nahezu inaktive Zusatzstoffe wie Füller (Gesteinsmehle) nach DIN EN 12620 oder Pigmente nach DIN EN 12878,
Typ II:  puzzolanische oder latenthydraulische Zusatzstoffe wie Trass nach DIN 51043, Flugasche nach DIN EN 450-1 oder Silikastaub nach DIN EN 13263-1. Hüttensandmehl nach DIN EN 15167-1 ist ein latenthydraulischer Zusatzstoff, für den die Eignung als Betonzusatzstoff Typ II als nachgewiesen gilt und der über die DIBT MVV TB für die Anwendung im Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 zugelassen ist. 

Für andere Zusatzstoffe kann der Eignungsnachweis für Beton nach 

DIN EN 206-1/DIN 1045-2 z. B. mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erfolgen.

Die bisherige CE-Kennzeichnung besagte, dass das Bauprodukt mit einer harmonisierten Norm übereinstimmt und deshalb von einer Brauchbarkeit ausgegangen werden konnte. Im Unterschied dazu besagt die CE-Kennzeichnung nach der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO), dass der Hersteller erklärt hat, zuvor festgelegte Leistungen zu erfüllen. Die konkreten Anforderungen an die Ausgangsstoffe für zur Herstellung von Beton sind in der DAfStb-Richtlinie Ausgangsstoffe zusammengestellt und ersetzen die entsprechenden Formulierungen in EN 206-1.