16.5 Anforderungen an Mauermörtel nach Eignungsprüfung

Anforderungen an Normalmauermörtel

Eigenschaft Anforderung nach
DIN V 20000-412
(Werkmauermörtel)
Mörtelklasse
DIN V 18580
(Baustellenmauermörtel)
Mörtelklasse
Trockenrohdichte [kg/m³] ≥ 1300 ist vom Hersteller anzugeben
Druckfestigkeit siehe Tabelle unten
Verbundfestigkeit
[N/mm²]
  • M 1: NPD (keine Anforderungen)
  • M 2,5: ≥ 0,04
  • M 5:    ≥ 0,08
  • M 10:  ≥ 0,10
  • M 15:  ≥ 0,11
  • M 20:  ≥ 0,12

ist vom Hersteller anzugeben1) 

Chloridgehalt [M.-%] ≤ 0,1 bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels
Brandverhalten Baustoffklasse A 1

1) Die Verbundfestigkeit wird indirekt über die Prüfung der charakteristischen Anfangsscherfestigkeit (Haftscherfestigkeit), geprüft nach DIN EN 1052-3, Verfahren B ermittelt. Anstelle einer Prüfung können die Werte für die Haftscherfestigkeit auch nach DIN EN 998-2 Anhang C entnommen werden; für Normalmauermörtel gilt der Wert 0,15 N/mm². 

Anforderungen an Leichtmauermörtel nach Eignungsprüfung

Eigenschaft Anforderung nach DIN 20000-412n(Werkmauermörtel)
Trockenrohdichte [kg/m3]
  • ≤ 1300 kg/m3
Wärmeleitfähigkeit [W/(m·K)]
  • M 5: ≤ 0,18
  • M 5: ≤ 0,27
Druckfestigkeit siehe Tabelle unten
Verbundfestigkeit 1) [N/mm²]

M 5 ≥ 0,08
M 10 ≥ 0,10

Chloridgehalt [M.-%] ≤ 0,1 bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels
Brandverhalten Baustoffklasse A 1

1) Die Verbundfestigkeit wird indirekt über die Prüfung der charakteristischen Anfangsscherfestigkeit (Haftscherfestigkeit) nach DIN EN 1052-3, Verfahren B ermittelt. 

Anforderungen an Dünnbettmörtel

Eigenschaft Anforderung nach DIN V 20000-412
Trockenrohdichte [kg/m³] ≥ 1500
Druckfestigkeit siehe Tabelle unten
Verbundfestigkeit 1)
[N/mm²]
 M 10 ≥ 0,20 
Verarbeitbarkeitszeit ≥ 4 Stunden
Korrigierbarkeitszeit ≥ 7 Minuten
Chloridgehalt [M.-%] ≤ 0,1 bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels
Brandverhalten Baustoffklasse A 1

1) Die Verbundfestigkeit wird indirekt über die Prüfung der charakteristischen Anfangsscherfestigkeit (Haftscherfestigkeit) nach DIN EN 1052-3, Verfahren B ermittelt. Zusätzlich ist eine Herstellerangabe erforderlich, mit welchen Steinen die deklarierte Verbundfestigkeit erreicht wurde. Anstelle einer Prüfung können die Werte für die Haftscherfestigkeit auch nach DIN EN 998-2, Anhang C, angenommen werden; für Dünnbettmörtel gilt der Wert 0,3 N/mm2.

Mindestanforderungen an die Druckfestigkeit in Abhängigkeit von den Mörtelklassen

Mörtelart Mörtelklasse 1) nach
DIN V 20000-412 DIN V 18580
Normalmauermörtel M 1 M 1
M 2,5 M 2,5
M 5 M 5
M 10 M 10
M 20 M 20 
Leichtmauermörtel M 5 2)  
M 5 2)  
Dünnbettmörtel M 10  

1) Die Ziffer in der Bezeichnung der Mörtelklassen (M) nach DIN EN 998-2 entspricht dem Mindestwert der Druckfestigkeit, z.B. hat M5 eine Mindestdruckfestigkeit von 5 N/ mm².
2) Bei Verwendung von Leichtmauermörtel ist sicherzustellen, dass die Längs- und Querverformung des Mörtels unter Druckbeanspruchung die Tragfähigkeit des Mauerwerks nicht übermäßig herabsetzt. Liegt kein Nachweis vor, ist mindestens die Mörtelklasse M10 zu verwenden.
3) Für Mörtel nach Eignungsprüfung ist die Druckfestigkeit des Mauermörtels vom Hersteller anzugeben. Alternativ oder als Ergänzung darf der Hersteller die Druckfestigkeitsklasse nach Tabelle 16.5.d angeben..

Mindestanforderungen an die Fugendruckfestigkeit nach DIN 20000-412

Mörtelart Mörtelklasse nach DIN EN 998-2 Fugendruckfestigkeit in N/mm2 im Alter von 28 Tagen, geprüft nach DIN 18555-9
Verfahren I (quaderförmige Prüfkörper werden vollflächig belastet) Verfahren II (plattenförmige Prüfkörper werden teilflächig mit einem quadratischen Druckstempel belastet) Verfahren III (plattenförmige, jedoch kleinere Prüfkörper als beim Verfahren II werden teilflächig mit einem kreisrunden Druckstempel belastet)
Normalmauermörtel M 1 - - -
M 2,5 1,25 2,5 1,75
M 5 2,5 5,0 3,5
M 10 5,0 10,0 7,0
M 20 10,0 20,0 14,0
Leichtmauermörte M 10 2,5 5,0 3,5