11.2.8 Bestimmung des Karbonatisierungswiderstandes von Beton

Die Ermittlung des Karbonatisierungswiderstandes von Beton ist in DIN EN 12390 Tel 10 und 12 geregelt (siehe Tabelle 11.b).
 

Karbonatisierungswiderstand bei atmosphärischer Konzentra-tion von Kohlenstoffdioxid

DIN EN 12390-10 beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der Karbonatisierungsgeschwindigkeit unter atmosphärischer CO2-Konzentration Ergebnisse liegen frühestens 13 Monate nach Probekörperherstellung vor. Die Prüfung ist nicht geeignet als Prüfung im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle.

  • Probekörper: 2 Betonprismen mit l ≥ 280 mm oder je 2 Würfel pro Prüfzeitpunkt; sie müssen aus der gleichen Betoncharge wie die Proben für die Druckfestigkeitsprüfung hergestellt werden.
  • Lagerung der Probekörper: Standard-Karbonatisierungskammer (Referenzverfahren) bei einer CO2-Konzentration von ca. = 0,040 % oder regengeschützt unter natürlichen Witterungsbedingungen, vor direktem Regen geschützt. 
  • Bestimmung der Karbonatisierungstiefe: nach einer Lagerungsdauer von 3, 6 und 12 Monaten sowie ggf. 2 Jahren. Die Messung der Karbonatisierungstiefe erfolgt je Prüfzeitpunkt an 2 Probekörpern (50 mm dicke Scheiben aus 2 Betonprismen oder den Flächen von 2 halbierten Würfeln).

Aus den gemessenen Karbonatisierungstiefen wird die Karbonatisierungsgeschwindigkeit [mm/√a] ermittelt.
 

Beschleunigtes Karbonatisierungsverfahren

Das in DIN EN 12390 Teil 12 beschriebene beschleunigte Verfahren erlaubt bereits nach 112 Tagen eine Aussage über den Karbonatisierungswiderstand eines Betons. Es ist nicht geeignet für die Prüfung der Karbonatisierung in bereits bestehenden Bauwerken.

Die Lagerung der Betonprobekörper (2 Betonprismen, 8 Würfel oder 5 Zylinder) erfolgt unter den im Folgenden genannten kontrollierten Bedingungen und einer erhöhten Kohlenstoffdioxidkonzentration  von (3,0 ± 0,5) Vol.-%. 
Nach Herstellung werden die Probekörper 28 d im Wasserbad und dann 14 Tage im Laborklima (18 – 25 °C, rel. Luftfeuchte 50 – 65 %) gelagert. Anschließend werden die Probekörper in der Lagerungskammer karbonatisiert. Die Messung der Karbonatisierungstiefen erfolgt nach 7, 28 und 70 Tagen Kammerlagerung.

Je nach verwendeten Prüfkörpern werden für die Messungen entweder jeweils zwei Betonwürfel halbiert oder der Zylinder ent-lang der Vertikalachse halbiert oder eine 50 mm dicke Scheibe aus jedem der beiden Prismen herausgebrochen.