17.1.2 Feuerwiderstandsklassen F von Bauteilen nach DIN 4102-2

Die Feuerwiderstandsdauer ist die Mindestdauer in Minuten, während der ein Bauteil beim Normbrandversuch nach DIN 4102-2 die dort gestellten Anforderungen erfüllt. Grundsätzlich kann bei entsprechender Dimensionierung von Beton- und Stahlbetonbauteilen sowie Bauteilen aus Leichtbeton, Betonmauersteinen und Porenbeton die höchste Feuerwiderstandsklasse erreicht werden.

Feuerwiderstandsklassen F von Bauteilen nach DIN 4102-2

Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer [Minuten]
F 30 ≥ 30
F 60 ≥ 60
F 90 ≥ 90
F 120 ≥ 120
F 180 ≥ 180

Bei der Bezeichnung nach DIN 4102-2 wird zusätzlich zur Feuerwiderstandsklasse die Baustoffklasse der verwendeten Baustoffe genannt.

Benennung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen

Benennung nach DIN 4102-2 1) Bezeichnung Feuerwiderstands-
klasse
Baustoff-
klasse der
wesentlichen
Teile2)
Baustoff-
klasse der
übrigen
Bestandteile
Feuerwiderstandsklasse F 30 F 30 - B F 30 B B
Feuerwiderstandsklasse F 30 und in den wesentlichen 2) Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen F 30 - AB A B
Feuerwiderstandsklasse F 30 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F 30 - A A A
Feuerwiderstandsklasse F 60 F 60 - B F 60 B B
Feuerwiderstandsklasse F 60 und in den wesentlichen 2) Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen F 60 - AB A B
Feuerwiderstandsklasse F 60 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F 60 - A A A
Feuerwiderstandsklasse F 90 F 90 - B F 90 B B
Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen 2) Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen F 90 - AB A B
Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F 90 - A A A
Feuerwiderstandsklasse F 120 F 120 - B F 120 B B
Feuerwiderstandsklasse F 120 und in den wesentlichen 2) Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen F 120 - AB A B
Feuerwiderstandsklasse F 120 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F 120 - A A A
Feuerwiderstandsklasse F 180 F 180 - B F 180 B B
Feuerwiderstandsklasse F 180 und in den wesentlichen 2) Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen F 180 - AB A B
Feuerwiderstandsklasse F 180 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F 180 - A A A

1) Diese Benennung betrifft nur die Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils; die bauaufsichtlichen Anforderungen an Baustoffe für den Ausbau, die in Verbindung mit dem Bauteil stehen, werden hiervon nicht berührt.

2) Zu den wesentlichen Teilen gehören:

  • Alle tragenden oder aussteifenden Teile, bei nichttragenden Bauteilen auch die Bauteile, die deren Standsicherheit bewirken (z. B. Rahmenkonstruktionen von nichttragenden Wänden).

  • Bei raumabschließenden Bauteilen eine in Bauteilebene durchgehende Schicht, die bei der Prüfung nach dieser Norm nicht zerstört werden darf. Bei Decken muss diese Schicht eine Gesamtdicke von mindestens 50 mm besitzen; Hohlräume im Innern dieser Schicht sind zulässig.