13.1.3 Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen

Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung von Bauteilen zu den Expositions- und Feuchtigkeitsklassen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Alle Bauwerke im Bereich der Bundesfernstraßen sind der Feuchtigkeitsklasse WA zuzuordnen. Für die Expositionsklassen XD1 bis XD3 und XF2 bis XF4 regelt die ZTV-ING die Zuordnung von Bauteilen wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Zuordnung von Bauteilen zu den Expositionsklassen XD und XF

Bauteil Expositionsklassen
Betonflächen im Sprühnebelbereich XD1, XF2
nicht vorwiegend horizontale Betonflächen im Spritzwasserbereich XD2, XF2
vorwiegend horizontale Betonflächen im Spritzwasserbereich bzw. direkt mit tausalzhaltigem Wasser oder Schnee beaufschlagt XD3, XF4
Betonschutzwände XD3, XF4
Gründungen XD2
Trogsohlen und
Tunnelsohlen
als Weiße Wanne ausgeführt XD2
mit außenliegender Folienabdichtung XD1
Tunnelinnenschalen von zweischalig ausgeführten Tunneln in geschlossener
Bauweise ohne Wasserdruck oder mit außenliegender Folie
XD1, XF2
Tunnelwände und
-decken von Tunneln
in offener Bauweise
ohne Wasserdruck oder mit außenliegender Folie XD1, XF2
als wasserundurchlässige Konstruktion ausgeführt XD2, XF2
Einfahrtsbereiche von Tunneln XD2, XF2

Anwendungsbeispiel Brücke

Für die Grenzwerte der Betonzusammensetzung sind folgende Regelungen abweichend von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 zu beachten:

  • Widerlager, Stützen, Pfeiler, Bohrpfähle, Tunnelsohlen, Tunnelwände, Tunnelschalen, Trogsohlen und Trogwände eingestuft in XD2, XF2, XF3 oder XA2 ohne Luftporenbildner: Mindestdruckfestigkeitsklasse C30/37 nach 28 Tagen

  • Expositionsklasse XF2: max. w/z-Wert = 0,50

  • Kappen eingestuft in XF4 und XD3: Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30 nach 28 Tagen, max. w/z-Wert = 0,50
  • Mindestluftgehalt bei LP-Beton siehe hier

Grenzwerte der Betonzusammensetzung

Expositionsklasse XF2 XF3 XD3 und XF4 XD2 XA2
max. w/z-Wert 0,50 0,50 0,50 0,55 0,50 3) 0,50 0,50
Mindestdruck-
festigkeitsklasse 1)
C25/30 C30/37 2) C30/37 2) C25/30 C25/30 3) C30/37 2) C30/37 2)
Mindestzement-
gehalt [kg/m3]
300 320 320 300 320 320 320
Mindestzement-
gehalt bei Anrechnung von Zusatzstoffen5)[kg/m3]
270 270 270 keine
Anrechnung
270 270
Mindestluftgehalt [%] siehe
hier
- - siehe
hier
siehe
hier
- -
andere
Anforderungen
Gesteinskörnungen mit Regelanforderungen und zusätzlich
Widerstand gegen Frost bzw. Frost- und Taumittel
- 4)
F2 6) F2 F2 6) F2 F2 F2

fett und kursiv gekennzeichnete Zellen: Abweichung von DIN EN 206-1/DIN 1045-2.

1) Bei massigen Bauteilen siehe hier 
2) Gilt nur für Widerlager, Stützen, Pfeiler, Überbauten, Bohrpfähle, Tunnelsohlen, Tunnelwände, Tunnelschalen, Trogsohlen und Trogwände.
3) Gilt nur für Kappen.
4) Bei chemischem Angriff durch Sulfat (ausgenommen Meerwasser) muss für die Expositionsklasse XA2 Zement mit hohem Sulfatwiderstand (SR-Zement) verwendet werden.
5) Bei Expositionsklasse XF2 Anrechnung von Flugasche nur bei CEM I und CEM II/A, Anrechnung bei weiteren Zementarten nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
6) Zusätzlich Nachweis des Frost-Tau-Widerstandes an der Gesteinskörnung, siehe Tabelle Anforderung an die Betonzusammensetzung