13.2.4 Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
Für die Grenzwerte der Betonzusammensetzung sind abweichend von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Regelungen zu beachten.
Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
| Expositionsklasse | Anforderung | 
|---|---|
| XC1, XC2 | 
 | 
| XF3 | 
 | 
| XF4 | 
 | 
| XD2, XD3, XS2, XS3 | 
 | 
| XM2 | 
 | 
| XC4, XD3, XF4 (ggf. mit XM1) | 
 | 
1) gilt für die in Tabelle 13.2.2 genannten CEM II-Zemente
Sonderbestimmungen für massige Bauteile in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
| Expositionsklasse | Sonderbestimmung | 
|---|---|
| XF3 in Verbindung mit XC2 bzw. XC4, ggf. XM1 | Abweichend von DAfStb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton darf bei Verwendung von CEM I, CEM II-A, CEM II/B-S oder CEM III/A und Sicherstellung eines hohen Frostwiderstandes durch Zusatz von Luftporenbildnern durch den Auftragnehmer 
 Die Differenz zwischen tatsächlichem Zementgehalt und Mindestzementgehalt von 300 kg/m³ nach DAfStb-Richtlinie ist durch Zusatz von Mehlkorn aus Betonzusatzstoffen (Typ I oder Typ II) auszugleichen. Darf auch für den Bereich zwischen |