9.1.2 Beispiele zur Festlegung der Grenzwerte für die Betonzusammensetzung

Im Anschluss an die Zuordnung der Expositionsklassen zu einem Bauteil sind die jeweiligen Grenzwerte für die Betonzusammensetzung in Abhängigkeit von den zugeordneten Expositionsklassen zu ermitteln.

Für die Festlegung des aus den Expositionsklassen resultierenden w/z-Werts sollte ein Vorhaltemaß v von 0,02 bis 0,05 berücksichtigt werden.

In Abhängigkeit von der Feuchtigkeitsklasse sind gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen zu berücksichtigen.

Die schärfsten Einzelanforderungen bestimmen die Mindestanforderungen an den Beton eines Bauteils. Beispiele zeigen die folgenden beiden Tabellen. Die Mindestanforderungen an den Beton sind dort grau hinterlegt.

Beispiel 1: Stahlbeton – Außenbauteil

Expositionsklassen  XC4 XF1
max. w/z-Wert 0,60 0,60
Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30 C25/30
Mindestzementgehalt [kg/m3] 280 (270) 1) 280 (270) 1)
Mindestluftgehalt [Vol.-%] - -
Gesteinskörnungen Regelanforderungen und zusätzlich
- F4 2)

1) Wert in Klammern = Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Zusatzstoffen.
2) Frostwiderstand der Gesteinskörnungen F4: Abwitterung nach DIN EN 1367-1 ≤ 4 M.-%.

Beispiel 2: Offenes Parkdeck

Expositionsklassen  XC4 XD3 XF4 XM1
max. w/z-Wert 0,60 0,45 0,5 3) 0,55
Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30 C35/45 2) C30/37 C30/37 2)
Mindestzementgehalt
[kg/m3]

280
(270) 1)

320
(270) 1)

320
(270) 1) 3)

300 6)
(270) 1)

Mindestluftgehalt [Vol.-%] - - 4) -
Gesteinskörnungen Regelanforderungen und zusätzlich
- - MS18 5)  7)

1) Wert in Klammern = Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Zusatzstoffen.
2) Bei Verwendung von Luftporenbeton eine Festigkeitsklasse niedriger.
3) Die Anrechnung auf den Mindestzementgehalt und den Wasserzementwert ist nur bei Verwendung von Flugasche zulässig.
4) Der mittlere Luftgehalt im Frischbeton unmittelbar vor dem Einbau muss bei einem Größtkorn der Gesteinskörnung von 8 mm ≥ 5,5 Vol.-%, 16 mm ≥ 4,5 Vol.-%, 32 mm ≥ 4,0 Vol.-% und 63 mm ≥ 3,5 Vol.-% betragen. Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten. Für Fließbeton ist der Mindestluftgehalt um 1 Vol.-% zu erhöhen.
5) Magnesiumsulfat-Widerstandsfähigkeit (Frost-Tausalz-Widerstand) MS18: Masseverlust ≤ 18 M.-% nach DIN EN 1367-2
6) Höchstzementgehalt 360 kg/m3, jedoch nicht bei hochfestem Beton.
7) Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620. Die Körner aller Gesteinskörnungen sollen eine mäßig raue Oberfäche und gedrungene Gestalt haben. Das Gesteinskörnungsgemisch soll möglichst grobkörnig sein.

Für Parkdecks ist weiterhin zu beachten:

  • Die Ausführung direkt befahrener Parkdecks ist nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. rissüberbrückende Beschichtung) zulässig (siehe DIN 1045-1 und DIN EN 206-1/DIN 1045-2).
  • Falls die Beschichtungsmaßnahme so ausgeführt und instandgehalten wird, dass die Umwelteinflüsse dauerhaft vom Bauteil ferngehalten werden (projektbezogener Wartungsplan erforderlich), sind folgende Veränderungen in den Zuordnungen der Expositionsklassen nach DAfStb-Heft 525 "Erläuterungen zu DIN 1045-1" zulässig:
    • XD3 → XD1 (bei Beschichtung)
    • XC4 → XC3 (bei Asphaltbelag mit darunterliegender Abdichtung)
    • XF4 → XF1 (bei Beschichtung oder Asphaltbelag)
  • Bei kurzem Wartungsintervall (Überprüfung 2 x jährlich, vor und nach der Frostperiode) und durchgeführter Instandsetzung bei Schäden kann die Betondeckung der Klasse XD1 um 10 mm verringert werden.