13.4 ZTV BEB-StB 15, TL BEB-StB 15 für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton

Für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton gelten zusätzlich zu den Regelwerken für den Neubau von Verkehrsflächen aus Beton (ZTV Beton-StB, TL Beton-StB, TP B-StB):

  • ZTV BEB-StB 15: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen + Änderungen 2018-11
  • TL BEB-StB 15: Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen + Änderungen 2018-11

In den ZTV BEB-StB sind Maßnahmen der Baulichen Erhaltung von bestehenden Verkehrsflächen aus Beton, d.h. Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Betonverkehrsflächen in Abhängigkeit von Zustand und Erhaltungsziel beschrieben.

Instandhaltung

Bauliche Erhaltungsmaßnahmen kleineren Umfanges bei örtlich begrenzten Schäden, die mit geringem Aufwand von Hand oder maschinell ausgeführt werden, wie z.B. Ausbessern von Fugen, Kantenschäden und Eckausbrüchen, Schließen von Rissen.

Instandsetzung

Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder Verbesserung der Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, wie z.B. Ersatz von Fugenfüllungen, Platten und Plattenteilen, streifenweiser Ersatz von Betonfahrbahnen, Oberflächenbehandlung und –beschichtung mit Reaktionsharz bzw. Reaktionsharzmörtel.

Erneuerung

Bauliche Maßnahmen zur vollständigen Wiederherstellung der Oberflächeneigenschaften und Substanz von Verkehrsflächen oder Teilen davon, wie z B Aufbringen einer neuen Fahrbahndecke oder Ersatz einzelner Schichten.

Die TL BEB-StB gelten – soweit die Anforderungen nicht bereits z.B. in den TL Beton-StB geregelt sind – für Baustoffe und Baustoffsysteme für die Bauliche Erhaltung von bestehenden Verkehrsflächen aus Beton. Sie enthalten u.a. Anforderungen an Betone wie Straßenbeton, Frühfester Straßenbeton und Schnellbeton sowie Erstprüfungen und die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK).

Für die Instandsetzung (Ersatz) von Platten oder Plattenteilen betonbefestigter Verkehrsflächen eignen sich – je nach Anforderung:

  • Frühfester Straßenbeton
  • Schnellbeton

Frühfester Straßenbeton

Frühfester Straßenbeton erhärtet in der Anfangsphase schnell und erreicht die für die Verkehrsfreigabe geforderte Festigkeit schneller als ein Straßenbeton, jedoch langsamer als ein Schnellbeton. Ergänzend zur TL Beton-StB gelten Anforderungen der TL BEB-StB (siehe hier).
Frühfester Straßenbeton wird vorwiegend beim Ersatz von Platten und Plattenteilen und dem Ersatz von Fahrbahnstreifen verwendet Die Ausführung erfolgt entsprechend ZTV Beton-StB.

Schnellbeton

Schnellbeton weist eine sehr schnelle Festigkeitsentwicklung in der Anfangsphase auf Die Verkehrsfreigabe kann günstigenfalls bereits nach 3 bis 5 Stunden erfolgen.

Schnellbeton wird in 3 Typen unterschieden:

  • Typ A: Transportbeton (Dmax 22 mm)
  • Typ B: werksmäßig zementgebundener Trockenmörtel (Basismischung Dmax 4 mm und bauseitig zugemischte grobe Gesteinskörnungen Dmax 22 mm)
  • Typ C: werksmäßig hergestellter zementgebundener Trockenbeton (Dmax 22mm)

Für Schnellbeton gelten die ZTV BEB-StB und TL BEB-StB mit Bezug auf die TL Beton StB.

Schnellbeton wird zur Instandsetzung von Verkehrsflächen eingesetzt, die sehr schnell wieder für den Verkehr freigegeben werden müssen wie z.B.:

  • Straßen aller Art, insbesondere Autobahnen
  • Flugbetriebsflächen
  • Innerstädtische Verkehrsflächen
  • Tankstellen, Rastplätze, Logistikflächen, Containerterminals