15.4 Konformitätsbewertung

Die Konformitätsbewertung umfasst:

  • Erstprüfung
  • werkseigene Produktionskontrolle (für Werktrockenmörtel und Werkfrischmörtel)

Die Erstprüfung ist bei Produktionsbeginn bzw. vor der ersten Herstellung eines neuen Produktes durchzuführen. Bei Änderung der Ausgangsstoffe bzw. des Herstellverfahrens während der Produktion ist erneut eine Erstprüfung durchzuführen. Es sind mindestens die Druck- und Biegezugfestigkeit sowie bei Zementestrich mit direkter Nutzung der Verschleißwiderstand nach Böhme nachzuweisen.

Bei Baustellenestrichen umfasst die Produktionskontrolle hauptsächlich die Prüfung der Lieferscheine und Sichtprüfung der Ausgangsstoffe. Der Herstellvorgang selbst ist in regelmäßigen Abständen zu überwachen.