7. Konformitätskontrolle nach DIN EN 206-1/ DIN 1045-2

Zur Qualitätsüberwachung von Beton in einem Herstellwerk gehören:

  • Konformitäts- und Produktionskontrolle des Betonherstellers (Eigenüberwachung)
  • Überwachung der Produktionskontrolle durch eine anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung)
  • Zertifzierung der Konformität durch eine anerkannte Zertifzierungsstelle

Im Rahmen der Konformitätskontrolle wird geprüft, ob der Beton den festgelegten Anforderungen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 entspricht. Die Konformitätskontrolle ist Teil der werkseigenen Produktionskontrolle.

Die Konformitätskontrolle unterscheidet zwischen Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung bzw. Standardbeton. Je nach Betonart sind unterschiedliche Konformitätsnachweise zu führen.

Während bei Beton nach Eigenschaften dessen wesentliche Qualitäten über zugeordnete Prüfnormen nachzuweisen sind, muss bei Beton nach Zusammensetzung die Einhaltung einer vorgegebenen Betonrezeptur sichergestellt werden. Die Prüfung der Eigenschaften von Beton nach Zusammensetzung ist in DIN 1045-3 geregelt und liegt im Verantwortungsbereich des Betonabnehmers.

Die Konformität wird anhand von festgelegten Konformitätskriterien beurteilt. Nichtkonformität kann zu weiteren Maßnahmen im Herstellwerk oder auf der Baustelle führen.

Der Konformitätsnachweis kann für folgende Eigenschaften geführt werden:

  • Druckfestigkeit
  • Spaltzugfestigkeit
  • Rohdichte von Schwerbeton und Leichtbeton
  • Wasserzementwert
  • Zementgehalt
  • Luftgehalt von LP-Beton
  • Chloridgehalt von Beton
  • Konsistenz