6.4.1 Allgemeines

Der Verfasser der Festlegung (Leistungsbeschreibung) muss sicherstellen, dass alle relevanten Anforderungen für die Betoneigenschaften in der dem Hersteller zu übergebenden Festlegung enthalten sind.

Er muss auch alle Anforderungen an die Betoneigenschaften festlegen, die für die Förderung, das Einbringen, die Verdichtung, die Nachbehandlung oder weitere Behandlungen erforderlich sind.

In besonderen Fällen (z. B. Sichtbeton, hochfester Beton, LP-Beton) sollten zusätzliche Angaben über die Betonzusammensetzung sowie Anforderungen an die Betonausgangsstoffe (z. B. Art und Herkunft) zwischen Hersteller, Verwender und Verfasser der Leistungsbeschreibung vereinbart werden.

Beton ist entweder als Beton nach Eigenschaften oder als Beton nach Zusammensetzung festzulegen.

Ferner gibt es die Möglichkeit einer Festlegung als Standardbeton. In DIN EN 206-1/DIN 1045-2 sind für Standardbeton Anforderungen an die Betonzusammensetzung festgelegt. Eine Erstprüfung durch den Hersteller ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Übersicht der Verantwortlichkeiten

  Beton nach Eigenschaften Beton nach Zusammensetzung
Verfasser der Festlegung
  • Festlegung der Eigenschaften
  • Festlegung der Eigenschaften
  • Erstprüfung 1)
  • Festlegung der Zusammensetzung
Hersteller
  • Erstprüfung 1)
  • Festlegung der Zusammensetzung
  • Betonherstellung
  • Konformitätsprüfung 2)
  • Betonherstellung
  • Konformitätsprüfung 2)
Verwender
  • Annahmeprüfung 3)
  • Annahmeprüfung 3)
  • Konformitätsprüfung 2)

1) siehe Produktionskontrolle
2) siehe Konformitätskontrolle
3) siehe Bauausführung