Farbpigmente nach DIN EN 12878 dürfen als Zusatzstoffe verwendet werden, wenn der Nachweis der ordnungsgemäßen Herstellung und Verarbeitung des Betons erbracht ist. 

Für Pigmente ist die Eignung als Zusatzstoff Typ I mit einer Leistungserklärung nachgewiesen, sofern die in der DAfStb-Richtlinie Ausgangsstoffe, Tabelle 3 aufgeführten Merkmale erklärt und die geforderte Leistung erfüllt sind.

Für Stahlbeton dürfen nur anorganische Pigmente der Kategorie B nach DIN EN 12878 eingesetzt werden. Die Zugabemenge muss vom Hersteller angegeben werden. Eine Zugabemenge von 2 bis 8 M.-% v. Z. ist üblich.

Anforderungen an Pigmente für Stahlbeton (Kategorie B)

Verringerung der Druckfestigkeit ≤ 8 %
Gehalt an wasserlöslichen Substanzen ≤ 0,5 M.-% für Einzelpigmente und Pigmentmischungen
≤ 0,5 M.-% bezogen auf den Feststoff bei mit Dispergiermittel, Bindemittel und/der Mahlhilfen präparierten Pigmenten. Bei Pigmentruß ≤ 0,8 M.-%
Lösliches Chlorid ≤ 0,10 M.-%
Gesamtchloridgehalt ≤ 0,10 M.-%

Farbpigmente sind in der Regel mineralisch. Zur dauerhaften Farbwirksamkeit müssen sie lichtecht und stabil im Zementstein sein. Pigmente werden als Pulver oder zur besseren Handhabung als Granulate oder in wässrigen Lösungen angeboten.