3. Betonzusatzmittel

Betonzusatzmittel sind flüssige, pulverförmige oder granulatartige Stoffe, die dem Beton während des Mischens in kleinen Mengen, bezogen auf den Zementgehalt, zugegeben werden. Sie beeinflussen durch chemische und/oder physikalische Wirkung die Eigenschaften des Frisch- oder Festbetons.

Es werden 19 Wirkungsgruppen/-arten unterschieden:

Wirkungsgruppen/-arten und Kennzeichnung der Betonzusatzmittel

Wirkungsgruppe / -Art Kurzzeichen Einsatz mit
Betonverflüssiger BV CE-Zeichen
Fließmittel FM CE-Zeichen
Verzögerer/Betonverflüssiger VZ/BV Zulassung
Verzögerer/Fließmittel VZ/FM CE-Zeichen
Luftporenbildner LP CE-Zeichen
Dichtungsmittel DM CE-Zeichen
Verzögerer VZ CE-Zeichen
Erhärtungsbeschleuniger BE CE-Zeichen / Zulassung
Erstarrungsbeschleuniger BE CE-Zeichen
Erstarrungsbeschleuniger für Spritzbeton SBE CE-Zeichen
Einpresshilfen EH CE-Zeichen
Stabilisierer ST CE-Zeichen
Viskositätsmodifizierer   CE-Zeichen
Chromatreduzierer CR Zulassung
Schaumbildner SB Zulassung
Elastische Hohlkugeln für Luftporenbeton MHK Zulassung
Abdichtungsmittel   Zulassung
Schwindreduzierer SRA Zulassung
Recyclinghilfe RH Zulassung

In Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 dürfen nur Betonzusatzmittel nach DIN EN 934-2 oder Betonzusatzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden. Betonzusatzmittel, die Stoffe nach DIN EN 934-1:2008, Anhang A.2, enthalten, dürfen nicht verwendet werden, mit Ausnahme von Sulfiden und Formiaten (Ausnahmeregel gilt nicht für vorgespannte Tragwerke).

Zusatzmittel für Einpressmörtel für Spannglieder müssen DIN EN 934-4 entsprechen, Spritzbetonbeschleuniger DIN EN 934-5.

Die bisherige CE-Kennzeichnung besagte, dass das Bauprodukt mit einer harmonisierten Norm übereinstimmt und deshalb von einer Brauchbarkeit ausgegangen werden konnte. Im Unterschied dazu besagt die CE-Kennzeichnung nach der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO), dass der Hersteller erklärt hat, zuvor festgelegte Leistungen zu erfüllen. Die konkreten Anforderungen an die Ausgangsstoffe für zur Herstellung von Beton sind in der DAfStb-Richtlinie Ausgangsstoffe zusammengestellt und ersetzen die entsprechenden Formulierungen in EN 206-1.

Als geeignet gelten Zusatzmittel mit einer Leistungserklärung auf Grundlage von DIN EN 934-2, sofern die in der DAfStb-Richtlinie, Tabellen 2a bis 2j aufgeführten Merkmale erklärt und die geforderte Leistung erfüllt sind.