Aufgrund seiner Konsistenz und dem in der Regel sehr hohen Mehlkorngehalt entspricht SVB nicht DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Ergänzende Regelungen für SVB sind daher in DIN EN 206-9 festgelegt.
Die Anwendung von SVB in Deutschland ist in der DAfStb-Richtlinie „Selbstverdichtender Beton“ geregelt. Sie gilt für selbstverdichtenden Normalbeton bis zur Druckfestigkeitsklasse C70/85, jedoch nicht für Standardbeton, Beton nach Zusammensetzung, Schwerbeton, Beton der Expositionsklasse XM3.
Für selbstverdichtenden Leichtbeton ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Dies gilt auch für hochfesten Beton der Druckfestigkeitsklassen ≥ C90/105.