7.3 Konformitätskontrolle für Beton nach Zusammensetzung einschließlich Standardbeton

Für Beton nach Zusammensetzung einschließlich Standardbeton ist der Hersteller nur für die Einhaltung der Betonzusammensetzung verantwortlich.

Diese ist i. d. R. nachzuweisen durch:

  • Produktionsaufzeichnungen (Chargenprotokoll)
  • Lieferscheine der Ausgangsstoffe

Zulässige Toleranzen der Betonzusammensetzung:

  • alle Ausgangsstoffe: ± 3 % der festgelegten Menge
  • w/z-Wert ≤ Sollwert + 0,02