Nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 kann der Konformitätsnachweis an einzelnen Betonen oder an Betonfamilien durchgeführt werden. Für Normalbeton und Schwerbeton der Festigkeitsklassen von C8/10 bis C55/67 oder Leichtbeton der Festigkeitsklassen von LC8/9 bis LC55/60 müssen Probenahme und Prüfung entweder an einzelnen Betonzusammensetzungen oder an Betonfamilien mit festgestellter Eignung durchgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Konzept der Betonfamilien darf nicht auf Betone mit höheren Festigkeitsklassen angewendet werden. Leichtbeton darf nicht in Betonfamilien einbezogen werden, die Normalbeton enthalten.

Der Nachweis wird entweder für die Erstherstellung (Zahl der Prüfergebnisse < 35 innerhalb der letzten 12 Monate) oder die stetige Herstellung (Zahl der Prüfergebnisse ≥ 35 innerhalb der letzten 12 Monate) geführt.

Wenn die Herstellung eines einzelnen Betons oder einer Betonfamilie um mehr als 6 Monate unterbrochen wurde, müssen die Kriterien sowie der Probenahme- und Prüfplan für die Erstherstellung angewendet werden.

Verfahren der Konformitätskontrolle und zugehörige Nachweiskriterien

Konformitätskontrolle Erstherstellung (Prüfergebnisse n < 35) oder
stetige Herstellung (Prüfergebnisse n ≥ 35)
Auswertung über
einen Beton

Einzelwerte des Betons
(Kriterium 2)

Mittelwert des Betons
(Kriterium 1)

Auswertung über
eine Betonfamilie

Einzelwerte der Betone
(ohne Transformation)
(Kriterium 2)

Mittelwerte eines jeden Betons in der Betonfamilie
(ohne Transformation)
(Kriterium 3)

Mittelwert der Betonfamilie
(mit Transformation)
(Kriterium 1)