6.3.1 Anforderungen an die Ausgangsstoffe

Anforderungen an die Ausgangsstoffe

Die Ausgangsstoffe dürfen keine schädlichen Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass diese die Dauerhaftigkeit des Betons nachteilig beeinflussen oder eine Korrosion der Bewehrung verursachen. Sie müssen für die festgelegte Verwendung im Beton geeignet sein.

Die Anforderungen an Ausgangsstoffe für Beton sind in der DAfStb-Richtlinie Ausgangstoffe festgelegt. Der Hersteller eines Ausgangsstoffes muss folgende Nachweise bringen: 

  • Für Ausgangsstoffe nach harmonisierten europäischen Normen: Leistungserklärung
  • Für Ausgangsstoffe nach nationalen Normen: Übereinstimmungserklärung
  • Für zusätzliche Eigenschaften, wie z.B. (na) für Zement: Herstellererklärung

     
  • Zement
    • Nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-11, DIN 1164-12 und DIN EN 14216
    • Nach festgelegtem Anwendungsbereich in Abhängigkeit von den Expositionsklassen 
  • Gesteinskörnungen
    • Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620
    • Leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1
    • Rezyklierte Gesteinskörnungen nach DIN 4226-101 und DIN 4226-102, jedoch nur Gesteinskörnungstypen Typ 1 und Typ 2 (DAfStb- Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 beachten)
    • Auswahl der Art und Eigenschaften der Gesteinskörnung entsprechen der Verwendung (z. B. Frostwiderstand, Widerstand gegen Abrieb)
    • Auswahl der Korngröße der Gesteinskörnungen entsprechend der Betondeckung und der geringsten Querschnittsmaße
    • Kornzusammensetzung der Gesteinskörnungen gekennzeichnet durch Sieblinien
    • Natürlich zusammengesetzte (nicht aufbereitete) Gesteinskörnung nach DIN EN 12620 darf nur für Beton der Festigkeitsklasse ≤ C12/15 verwendet werden
    • Wiedergewonnene Gesteinskörnung aus Frischbeton oder Restwasser darf verwendet werden, wenn diese die Anforderungen nach DIN EN 12620 erfüllen
    • Für die Beurteilung und Verwendung von Gesteinskörnungen, die schädliche Mengen an alkalilöslicher Kieselsäure enthalten oder bei denen diese nicht sicher auszuschließen sind, ist die Alkali- Richtlinie des DAfStb anzuwenden. Ist für die Gesteinskörnung keine Alkaliempfindlichkeitsklasse angegeben, ist die Klasse E III anzunehmen
  • ​Zusatzmittel
    • ​Nach DIN EN 934-2 und DIN EN 934-1
  • Zusatzstoffe
    • Typ I:   Füller (Gesteinsmehl) nach DIN EN 12620
                 Pigment nach DIN EN 12878
    • Typ II:  Flugasche nach DIN EN 450-1
                 Silikastaub nach DIN EN 13263-1
                 Trass nach DIN 51043
                 ​Hüttensandmehl nach DIN EN 15167-1
  • Fasern
    • Stahlfasern nach DIN EN 14889-1
    • Polymerfasern nach DIN EN 14889-2 mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
  • Zugabewasser
    • Nach DIN EN 1008
    • Restwasser nach DIN EN 1008, jedoch nicht für Hochfesten Beton und LP-Beton