4.3 Trass und Füller (Gesteinsmehle)

Der Baustoff Trass ist genormt nach DIN 51043. Trass gehört zu den Gesteinen und besteht überwiegend aus Kieselsäure, Tonerde sowie chemisch und physikalisch gebundenem Wasser. Trass hat puzzolanische Eigenschaften.

Die Eignung als Zusatzstoff TYP II ist nachgewiesen für Trass nach DIN 51043. Die Merkmale in Verbindung mit der geforderten Leistung müssen durch eine Übereinstimmungserklärung des Trass-Herstellers nachgewiesen sein.

Füller (Gesteinsmehle) nach DIN EN 12620, wie z. B. Kalksteinmehl und Quarzmehl, sind dagegen inerte Materialien, die nur der Verbesserung der Sieblinie und damit der Verarbeitbarkeit des Betons dienen.

Die Eignung als Zusatzstoff TYP I ist nachgewiesen für Gesteinsmehl mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage DIN EN 12620, sofern die in DIN EN 12620 aufgeführten Merkmale erklärt und die geforderte Leistung erfüllt sind und deren Leistung mit dem AVCP-System1) „2+“ nachgewiesen worden ist.

1) Assessment and Verification of Constancy of Performance (System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit).

Technische Daten von Trass und Kalksteinmehl

Technische Daten Einheit Trass DIN 51043 Kalksteinmehl
Spez. Oberfläche cm2/g ≥ 5000 ≥ 3500
Kornanteil < 0,063 mm M.-% - ≥ 70
Glühverlust M.-% ≤ 12 ~ 40
Sulfat (SO3) M.-% ≤ 1,0 ≤ 0,8
Chlorid (Cl-) M.-% ≤ 0,10 ≤ 0,04
Dichte 1) kg/dm3 2,4 - 2,6 2,6 - 2,7
Schüttdichte 1) kg/dm3 0,7 - 1,0 1,0 - 1,3

1) Richtwert für bisherigen Erfahrungsbereich