12.8.3 Zusammensetzung der Grundmischung (Bereitstellungsgemisch)

Zement

  • DIN EN 197-1 und DIN 1164 oder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
  • Bewährt hat sich CEM I 42,5 R , auch CEM II- und CEM III/A-Zemente kommen zum Einsatz
  • Im Trockenspritzverfahren kann auch Spritzbetonzement eingesetzt werden, der ohne Zugabe von Erstarrungsbeschleuniger ein schnelles Erstarren zeigt, z. B. ChronoCem® SE
  • Mindestzementgehalt in der Grundmischung 300 kg/m3. Bewährt hat sich ein Zementgehalt von 360 bis 400 kg/m³ (Rückprallbegrenzung)

Gesteinskörnung

  • DIN EN 12620 oder DIN EN 13055-1 in Verbindung mit DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.3
  • Größtkorn i. d. R. Dmax = 8 mm bei gebrochenem Korn
  • Sieblinie zwischen Regelsieblinien A und B (Empfehlung: Sieblinie nahe B für Korngröße ≤ 2 mm, Sieblinie im Bereich 3 für Korngröße > 2 mm)

Zugabewasser:

  • DIN EN 1008

Zusatzmittel:

  • DIN EN 934-2, unter Beachtung von DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.6, und/oder DIN EN 934-5 oder mit allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassung
  • Granulatartige pulverförmige Zusatzmittel nur mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Europäischen Technischen Zulassung
  • Maximale Dosierung, außer Erstarrungsbeschleuniger (BE): 5 M.-% v. Z.
  • Maximale Dosierung von Erstarrungsbeschleunigern: 80 ml je kg Zement; höhere Menge nur mit bauaufsichtlicher Anwendungszulassung
  • Verwendung von Erstarrungsbeschleunigern: eine geeignete Kombination von Zement und Beschleuniger ist unter Berücksichtigung der Baustellenverhältnisse in der Erstprüfung zu ermitteln
  • Entmischungsneigung der Zusatzmittel gemäß Herstellererklärung beachten
  • Verwendung von Zusatzmittel mit Gesamtchloridgehalt > 0,10 % nur mit besonderem Nachweis. Bei alkaliempfindlicher Gesteinskörnung darf die Erhöhung des Na2O-Äquivalents durch Zusatzmittel, bezogen auf die vom Hersteller empfohlene Höchstdosierung, maximal 0,02 M.-% v. Z. betragen

Zusatzstoffe (einschließlich mineralischer Füllstoffe und Pigmente):

  • DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschnitt 5.1.6, oder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Anwendung nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.5

Fasern:

Empfehlungen für Nassspritzbeton im Dichtstromverfahren:

  • Zur Verbesserung der Pumpbarkeit kann bei feinteilarmen Gesteinskörnungen der mehlkornarmen Mischungen Flugasche oder beispielsweise Kalksteinmehl eingesetzt werden.
  • w/z-Wert ≤ 0,5, insbesondere beim Einsatz von Erstarrungsbeschleunigern (Grenzwert aus den Expositionsklassen berücksichtigen!)
  • Verarbeitungskonsistenz: Ausbreitmaßklassen F4/F5, einzustellen durch hochwirksame Fließmittel.

Für Tunnelbauwerke nach ZTV-ING gilt:

  • Gesamt-Na2O-Äquivalent des Spritzbetons < 1,5 M.-% v. Z.
  • Nur alkalifreie Erstarrungsbeschleuniger mit einem Na2O-Äquivalent < 1,0 M.-% bezogen auf den Beschleuniger