12.6.6 Herstellung, Erstprüfung und Überwachungsklassen

Stahlfasern müssen im Herstellwerk zugegeben werden. Die Dosiermengen und -reihenfolge der Ausgangsstoffe sind in einer Mischanweisung für die jeweilige Anlage vorzuschreiben.
Die Einbaukonsistenz wird nach Faserzugabe mit Fließmittel auf der Baustelle eingestellt.
Stahlfaserbeton kann als Pumpbeton hergestellt werden. Für die Festlegung der Leistungsklasse ist die Erstprüfung an mindestens sechs Prüfkörpern mit dem weggesteuerten 4-Punkt-Biegeversuch für die Verformungen 1 und 2 durchzuführen. Die Erstprüfung ist jährlich als Bestätigungsprüfung sowie bei wesentlichen Änderungen der Ausgangsstoffe oder den Anforderungen zu wiederholen.
Überwachung von Stahlfaserbeton:

  • Leistungsklasse ≤ L1-1,2: Überwachungsklasse 1
  • Leistungsklasse > L1-1,2: Überwachungsklasse 2

Die Bestimmung des Stahlfasergehaltes bei der Abnahmeprüfung kann durch Auswaschen des Frischbetons oder induktiv erfolgen.