12.5.3 Anforderungen an den Beton

Im Allgemeinen gelten die Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN 1045-2; für besondere Anforderungen an die Zusammensetzung von Bohrpfahlbeton (siehe folgende Tabelle).

  • Festigkeitsklasse (falls im Leistungsverzeichnis nicht anders gefordert):
    • in der Regel C20/25 bis C45/55 (Berücksichtigung der Anforderungen aus den Expositionsklassen erforderlich)
    • für Primärpfähle bei Bohrpfahlwänden < C20/25 erlaubt
  • Konsistenz nach der zweiten folgenden Tabelle
  • Fließfähiger Beton der Konsistenz ≥ F4 darf ohne Fließmittel hergestellt werden.
  • Berücksichtigung von aggressiven Böden/Grundwasser durch die Betonrezeptur oder eine bleibende Hülse

Anforderungen an die Zusammensetzung von Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 und DIN SPEC 18140

Betonkriterium Anforderungen
Zementgehalt Einbringen im Trockenen ≥ 325 kg/m3
Einbringen unter Wasser ≥ 375 kg/m3
Zement + Flugasche (z+f) 1) Größtkorn 32 mm ≥ 350 kg/m3
Größtkorn 16 mm ≥ 400 kg/m3
Mindestzementgehalt bei
Anrechnung von Flugasche
Größtkorn 32 mm ≥ 270 kg/m3
Größtkorn 16 mm ≥ 300 kg/m3
w/z-Wert bzw. w/(z+0,7) 2)   ≤ 0,60
Mehlkornanteil d < 0,125 mm (einschließlich
Zement und Zusatzstoffe)
Größtkorn d > 8 mm ≥ 400 kg/m3
Größtkorn d ≤ 8 mm ≥ 450 kg/m3

1) Eine Anrechnung von Flugasche ist nicht zulässig bei Verwendung von CEM II/B-V, CEM II/B-P, CEM III/B mit >70%m Hüttensand und CEM III/C.
2) Erforderlichenfalls geringer bei entsprechender Expositionsklasse (z.B. XA).

Konsistenz von Bohrpfahlbeton

Ausbreitmaß 1) [mm] Anwendungsbeispiele
470 bis 530
  • Betonieren im Trockenen
530 bis 590
  • Pumpbeton
  • mit Kontraktorrohren eingebrachter Unterwasserbeton
570 bis 630
  • im Kontraktorverfahren unter Stützflüssigkeit eingebrachter Beton

1) Das gemessene Ausbreitmaß ist auf 10 mm zu runden.