Es sind zwei Herstellverfahren zu unterscheiden:

  • Beim Einmischverfahren wird der Porenleichtbeton unter Zugabe eines Schaumbildners im Zwangsmischer hergestellt (nur Rohdichten > 1,4 kg/dm³ möglich).
  • Beim Schaumverfahren wird dem Ausgangsbeton, in der Regel auf der Baustelle, ein vorgefertigter Schaum untergemischt. Der Schaum wird mit Hilfe eines Schaumgerätes und eines Schaumbildners erzeugt und anschließend dem Frischbeton zugegeben.