Die Prüfung der Eindringtiefe bei FDE-Beton erfolgt in der Regel an einem in der Mantelfläche abgedichteten Bohrkern. Die Eindringtiefe wird am gespaltenen Prüfkörper ermittelt. Für Betone mit Stahlfasern ist deren Beständigkeit bei Einwirkung wassergefährdender Stoffe im gerissenen Zustand nach Anhang A, Abschnitt A.7 der DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ an Balken zu prüfen.