

| Allgemeines Der Verfasser der Festlegung (Leistungsbeschreibung) muss sicherstellen, dass alle relevanten Anforderungen für die Betoneigenschaften in der dem Hersteller zu übergebenden Festlegung enthalten sind. Er muss auch alle Anforderungen an die Betoneigenschaften festlegen, die für die Förderung, das Einbringen, die Verdichtung, die Nachbehandlung oder weitere Behandlungen erforderlich sind. In besonderen Fällen (z. B. Sichtbeton, hochfester Beton, LP-Beton) sollten zusätzliche Angaben über die Betonzusammensetzung sowie Anforderungen an die Betonausgangsstoffe (z. B. Art und Herkunft) zwischen Hersteller, Verwender und Verfasser der Leistungsbeschreibung vereinbart werden. Beton ist entweder als Beton nach Eigenschaften oder als Beton nach Zusammensetzung festzulegen. Ferner gibt es die Möglichkeit einer Festlegung als Standardbeton. In DIN EN 206-1/DIN 1045-2 sind für Standardbeton Anforderungen an die Betonzusammensetzung festgelegt. Eine Erstprüfung durch den Hersteller ist in diesem Fall nicht erforderlich. Übersicht der Verantwortlichkeiten
1) siehe Produktionskontrolle 2) siehe Konformitätskontrolle nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 3) siehe Bauausführung Festlegung von Beton nach Eigenschaften Bei Beton nach Eigenschaften müssen die grundlegenden Anforderungen und, falls erforderlich, auch zusätzliche Anforderungen nach der folgenden Tabelle dem Hersteller gegenüber festgelegt werden. Der Hersteller entwirft den Beton und ist dafür verantwortlich, dass der bereitgestellte Beton die geforderten Eigenschaften hat und die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Festlegungen für Beton nach Eigenschaften
Festlegung von Beton nach Zusammensetzung Für Beton nach Zusammensetzung werden die Betonzusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die zum Einsatz kommen sollen, dem Hersteller gegenüber festgelegt. Die entsprechenden Anforderungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Der Hersteller ist für die Bereitstellung des Betons mit vorgegebener Zusammensetzung verantwortlich, jedoch nicht für die Eigenschaften des Betons. Festlegungen für Beton nach Zusammensetzung
Festlegung von Standardbeton Für Standardbeton werden durch DIN EN 206-1/DIN 1045-2 exakte Vorgaben für den Anwendungsbereich, die Betonzusammensetzung und die Festlegung gegeben (siehe die beiden folgenden Tabellen). Anforderungen an Standardbeton
Mindestzementgehalt für Standardbeton mit Größtkorn von 32 mm und Zement der Festigkeitsklasse 32,5 nach DIN EN 197-1
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