Anwendungsbereiche für Zemente CEM IV und CEM V mit zwei bzw. drei Hauptbestandteilen nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-12 und FE-Zemente nach DIN 1164-11 zur Herstellung von Beton nach DIN 1045-21)



Expositionsklassen

= gültiger Anwendungsbereich

= für die Herstellung nach
dieser Norm nicht anwendbar
kein Korro-
sions-/
Angriff-risiko
Bewehrungskorrosion Betonkorrosion Spann-
stahl-
verträg-
lichkeit
durch Karbonatisierung verursachte Korrosion durch Chloride verursachte Korrosion Frostangriff aggressive chemische Umgebung Verschleiß
andere Chloride als Meerwasser Chloride aus Meerwasser
X0 XC1 XC2 XC3 XC4 XD1 XD2 XD3 XS1 XS2 XS3 XF1 XF2 XF3 XF4 XA1 XA24) XA34) XM1 XM2 XM3
CEM IVBP7)
CEM VA/BS-P8)


1)  Sollen Zemente, die nach dieser Tabelle nicht anwendbar sind, verwendet werden, benötigen sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
2)  Festigkeitsklasse ≥ 42,5 oder Festigkeitsklasse 32,5 R mit einem Hüttensand-Massenanteil von ≤ 50 %.
3)  CEM III/B darf nur für die folgenden Anwendungsfälle verwendet werden:

a) Meerwasserbauteile: w/z ≤ 0,45; Mindestfestigkeitsklasse C35/45 und z ≥ 340 kg/m3

b) Räumerlaufbahnen: w/z ≤ 0,35; Mindestfestigkeitsklasse C40/50 und z ≥ 360 kg/m3; Beachtung von DIN 19569-1

Auf Luftporen kann in beiden Fällen verzichtet werden.
4)  Bei chemischem Angriff durch Sulfat (ausgenommen bei Meerwasser) muss oberhalb der Expositionsklasse XA1 Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden. Siehe auch Verwendung von Flugasche. Anmerkung: Bis zum Vorliegen von DIN EN 197-1/A2 sind für HS-Zement die Festlegungen in DIN 1164-10 zu beachten. Sobald DIN EN 197-1/A2 anwendbar ist, gelten die Anforderungen an HS-Zement als erfüllt, wenn nach DIN EN 197-1/A2 Zement mit hohem Sulfatwiderstand verwendet wird (CEM I-SR 3 oder niedriger, CEM III/B-SR, CEM III/C-SR).
5)  Bestimmte Kombinationen von Hauptbestandteilen können günstiger sein. Für CEM-II-M-Zemente mit drei Hauptbestandteilen siehe Tabelle F.3.2. Für CEM-IV- und CEM-V-Zemente mit zwei bzw. drei Hauptbestandteilen siehe Tabelle F.3.3.
6)  Zemente, die P enthalten, sind ausgeschlossen, da sie bisher für diesen Anwendungsfall nicht überprüft wurden.
7)  Gilt nur für Trass nach DIN 51043 als Hauptbestandteil bis maximal 40 M.-%.
8)  Gilt nur für Trass nach DIN 51043 als Hauptbestandteil.
9)  Zemente dürfen nur Flugaschen mit bis zu 5 % Glühverlust enthalten.






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