Anforderungen an die Ausgangsstoffe
Die Ausgangsstoffe dürfen keine schädlichen Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass diese die Dauerhaftigkeit des Betons nachteilig beeinflussen oder eine Korrosion der Bewehrung verursachen. Sie müssen für die festgelegte Verwendung im Beton geeignet sein.
 | Zement
|
 |
nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-4, DIN 1164-10, DIN 1164-11, DIN
1164-12 und DIN EN 14216
|
 | nach festgelegtem Anwendungsbereich in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
|
 | Gesteinskörnungen
|
 | Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620
|
 |
Folgende leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1: Lava (Lavaschlacke), Naturbims, Tuff, Blähton, Blähschiefer,
Blähglas, Blähglimmer (Vermikulit), Blähperlit, gesinterte Steinkohlenflugasche-Pellets, Ziegelsplitt aus ungebrauchten
Ziegeln und Kesselsand (Blähglas, Blähglimmer, Blähperlit und Kesselsand nicht in Spannbeton)
|
 |
Rezyklierte Gesteinskörnungen nach DIN 4226-100, jedoch nur
Gesteinskörnungstypen 1 und 2 (DAfStb-Richtlinie beachten)
|
 |
Auswahl der Art und Eigenschaften der Gesteinskörnung entsprechend
der Verwendung (z. B. Frostwiderstand, Widerstand gegen
Abrieb)
|
 |
Auswahl der Korngröße der Gesteinskörnungen entsprechend der
Betondeckung und der geringsten Querschnittsmaße
|
 |
Kornzusammensetzung der Gesteinskörnungen gekennzeichnet
durch Sieblinien
|
 |
Natürlich zusammengesetzte (nicht aufbereitete) Gesteinskörnung
nach DIN EN 12620 darf nur für Beton der
Festigkeitsklasse ≤ C12/15 verwendet werden.
|
 |
Wiedergewonnene Gesteinskörnung aus Frischbeton oder Restwasser
darf verwendet werden, wenn diese die Anforderungen
nach DIN EN 12620 erfüllen.
|
 |
Für die Beurteilung und Verwendung von Gesteinskörnungen, die
schädliche Mengen an alkalilöslicher Kieselsäure enthalten oder
bei denen diese nicht sicher auszuschließen sind, ist die Alkali-Richtlinie des DAfStb anzuwenden. Ist für die
Gesteinskörnung keine Alkaliempfindlichkeitsklasse angegeben,
ist die Klasse E III anzunehmen.
|
 | Zusatzmittel
|
 | nach DIN EN 934-2 und DIN EN 934-1
|
 | Zusatzstoffe
|
 | Typ I: Gesteinsmehl nach DIN EN 12620
Pigmente nach DIN EN 12878
|
 | Typ II: Flugasche nach DIN EN 450-1
Silikastaub nach DIN EN 13263-1
Trass nach DIN 51034
|
 | Fasern
|
 | Stahlfasern nach DIN EN 14889-1
|
 |
Polymerfasern nach DIN EN 14889-2 mit allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung
|
 | Zugabewasser
|
 | nach DIN EN 1008
|
 |
Restwasser nach DIN EN 1008, jedoch nicht für hochfesten und
LP-Beton
|
Anforderungen an Beton in Abhängigkeit von den Expositionsklassen und der Feuchtigkeitsklasse
|
In Abhängigkeit von den Expositionsklassen legt DIN EN 206-1/DIN
1045-2 Anforderungen an die Betonzusammensetzung fest. Grundlage ist die Annahme einer beabsichtigten Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren unter üblichen Instandhaltungsbedingungen.
Diese Anforderungen umfassen folgende Kriterien:
zulässige Arten und Klassen von Ausgangsstoffen
höchstzulässiger Wasserzementwert
Mindestzementgehalt
Mindestdruckfestigkeitsklasse des Betons
Mindestluftgehalt des Betons (falls erforderlich)
Bei Übereinstimmung des Betons mit den Anforderungen gilt als nachgewiesen, dass die Dauerhaftigkeit für die beabsichtigte Verwendung unter den maßgebenden Umgebungsbedingungen erreicht wird. Dabei wird vorausgesetzt, dass:
der Beton ordnungsgemäß nach DIN 1045-3 eingebracht, verdichtet und nachbehandelt wird,
die Mindestbetondeckung der Bewehrung eingehalten wird,
die geeigneten Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklasse ausgewählt wurden und
eine angemessene Instandhaltung durchgeführt wird.
Die folgenden sechs Tabellen enthalten die Anforderungen an die Betonzusammensetzung und Eigenschaften von Beton in Abhängigkeit von den Expositionsklassen. Die Anforderungen an Beton mit der Feuchtigkeitsklasse W (Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion) sind im Kapitel "Gesteinskörnungen mit alkalireaktiver Kieselsäure und vorbeugende Maßnahmen" beschrieben. Bei Feuchtigkeitsklasse WO sind keine vorbeugenden Maßnahmen erforderlich.
Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton zur Vermeidung von Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung
| Expositionsklassen |
kein Korrosions-
oder
Angriffsrisiko |
Bewehrungskorrosion ausgelöst
durch Karbonatisierung |
| X01) |
XC1 | XC2 | XC3 | XC4 |
| max. w/z |
- |
0,75 |
0,65 |
0,60 |
| Mindestdruckfestigkeitsklasse2) |
C8/10 |
C16/20 |
C20/25 |
C25/30 |
| Mindestzementgehalt3) [kg/m3] |
- |
240 |
260 |
280 |
Mindestzementgehalt bei Anrechnung
von Zusatzstoffen3) [kg/m3] |
- |
240 |
240 |
270 |
Fußnoten
Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton zur Vermeidung von Bewehrungskorrosion durch Chloride (kein Meerwasser)
| Expositionsklassen | Bewehrungskorrosion durch Chloride
(außer Meerwasser) |
| XD1 | XD2 | XD3 |
| max. w/z | 0,55 | 0,50 | 0,45 |
| Mindestdruckfestigkeitsklasse2) | C30/374) | C35/454) 5) | C35/454) |
| Mindestzementgehalt3) [kg/m3] | 300 |
320 |
320 |
Mindestzementgehalt bei
Anrechnung
von
Zusatzstoffen3) [kg/m3] |
270 | 270 | 270 |
Fußnoten
Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton zur Vermeidung von Bewehrungskorrosion durch Chloride aus Meerwasser
| Expositionsklassen |
Bewehrungskorrosion durch
Chloride aus Meerwasser |
| XS1 |
XS2 | XS3 |
| max. w/z | 0,55 |
0,50 |
0,45 |
| Mindestdruckfestigkeitsklasse2) |
C30/374) |
C35/454) 5) |
C35/454) |
| Mindestzementgehalt3) [kg/m3] |
300 |
320 |
320 |
Mindestzementgehalt bei Anrechnung
von Zusatzstoffen3) [kg/m3] |
270 | 270 | 270 |
Fußnoten
Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton zur Vermeidung von Betonkorrosion durch Frost- und Frost-Tausalzangriff
| Expositionsklassen |
Betonkorrosion durch Frostangriff
mit und ohne Taumittel |
| XF1 |
XF2 |
XF3 |
XF4 |
| max. w/z |
0,60 |
0,556) |
0,506) |
0,55 |
0,50 |
0,506) |
| Mindestdruckfestigkeitsklasse2) |
C25/30 | C25/30 |
C35/455) |
C25/30 | C35/455) |
C30/37 |
| Mindestzementgehalt3) [kg/m3] |
280 | 300 | 320 | 300 | 320 | 320 |
Mindestzementgehalt bei
Anrechnung von Zusatzstoffen3)
[kg/m3] | 270 |
2706) |
2706) |
270 | 270 |
2706) |
| Mindestluftgehalt [%] | - |
7) |
- |
7) |
- |
7) 8) |
| andere Anforderungen |
Gesteinskörnungen für die Expositionsklassen XF1 bis XF4
(siehe Einstufung nach DIN EN 12620) |
| F4 |
MS25 |
F2 |
MS18 |
Fußnoten
Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton zur Vermeidung von Betonkorrosion durch chemischen Angriff
| Expositionsklassen | Betonkorrosion durch chemischen Angriff |
| XA1 | XA212) | XA312) 13) |
| max. w/z |
0,60 |
0,50 |
0,45 |
| Mindestdruckfestigkeitsklasse2) |
C25/30 |
C35/454) 5) |
C35/454) |
| Mindestzementgehalt3) [kg/m3] |
280 | 320 | 320 |
Mindestzementgehalt bei Anrechnung
von Zusatzstoffen3) [kg/m3] |
270 | 270 | 270 |
Fußnoten
Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton zur Vermeidung von Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung
| Expositionsklassen | Betonkorrosion durch
Verschleißbeanspruchung9) |
| XM1 | XM2 | XM3 |
| max. w/z | 0,55 | 0,55 | 0,45 | 0,45 |
| Mindestdruckfestigkeitsklasse2) |
C30/374) |
C30/374) |
C35/454) |
C35/454) |
| Mindestzementgehalt3) [kg/m3] |
30010) |
30010) |
32010) |
32010) |
Mindestzementgehalt bei Anrechnung
von Zusatzstoffen3) [kg/m3] |
270 | 270 | 270 | 270 |
| andere Anforderungen | - |
Oberflächen- behandlung11) |
- |
Hartstoffe nach
DIN 110014) |
| 1) | Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall. |
| 2) | Gilt nicht für Leichtbeton. |
| 3) |
Bei einem Größtkorn der Gesteinskörnung von 63 mm darf der Zementgehalt um 30
kg/m3 reduziert werden. |
| 4) | Bei Verwendung von Luftporenbeton eine Festigkeitsklasse niedriger. |
| 5) |
Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse
niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse
ist an Probekörpern im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. |
| 6) |
Die Anrechnung auf den Mindestzementgehalt und den Wasserzementwert ist nur bei
Verwendung von Flugasche zulässig. Weitere Zusatzstoffe des Typs II dürfen zugesetzt,
aber nicht auf den Zementgehalt oder den w/z-Wert angerechnet werden. Bei
gleichzeitiger Zugabe von Flugasche und Silikastaub ist eine Anrechnung auch für die
Flugasche ausgeschlossen. |
| 7) |
Der mittlere Luftgehalt im Frischbeton unmittelbar vor dem Einbau muss bei einem
Größtkorn der Gesteinskörnung von 8 mm ≥ 5,5 Vol.-%, 16 mm ≥ 4,5 Vol.-%, 32 mm
≥ 4,0 Vol.-% und 63 mm ≥ 3,5 Vol.-% betragen. Einzelwerte dürfen diese Anforderungen
um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten.
Für Fließbeton (Konsistenzklasse ≥ F4) ist der Mindestluftgehalt um 1 Vol.-% zu erhöhen.
Als oberer Grenzwert des Luftgehaltes gilt der festgelegte Mindestluftgehalt plus
4 Vol.-% absolut. |
| 8) | Erdfeuchter Beton mit w/z ≤ 0,40 darf ohne Luftporen hergestellt werden. |
| 9) |
Es dürfen nur Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 eingesetzt
werden. Anmerkung: Die Körner aller Gesteinskörnungen sollten mäßig raue Oberfläche
und gedrungene Gestalt haben. Das Gesteinskorngemisch soll möglichst grobkörnig
sein. |
| 10) | Höchstzementgehalt 360 kg/m3, jedoch nicht bei hochfestem Beton. |
| 11) | Z. B. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons. |
| 12) |
Bei chemischem Angriff durch Sulfat (ausgenommen bei Meerwasser) muss oberhalb
der Expositionsklasse XA1 Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement)
verwendet werden. Siehe auch Verwendung von Flugasche. |
| 13) |
Schutzmaßnahmen wie z. B. Schutzschichten oder dauerhafte Bekleidungen sind für
den Beton erforderlich bei:
chemischem Angriff der Expositionsklasse XA3 oder stärker
hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und Mitwirkung von Chemikalien (siehe Tabelle Chemischer Angriff)
Greifen andere Chemikalien als nach der genannten Tabelle an oder ist der Untergrund verunreinigt,
sind die Auswirkungen des chemischen Angriffs zu klären und Schutzmaßnahmen
individuell festzulegen. |
| 14) | Z. B. Hartstoffeinstreuung. |
Anwendungsbereiche für Normzemente zur Herstellung von Beton
Den folgenden Tabellen (F.3.1 bis F.3.4 der DIN 1045-2) kann entnommen werden, für welche Expositionsklassen die einzelnen Normzemente verwendet werden dürfen. Für ausgewählte CEM-II-M-Zemente sowie CEM-IV- und CEM-V-Zemente gelten die Festlegungen der Tabellen F.3.2 und F.3.3. Für VLH-Zemente gilt Tabelle F.3.4. Für alle dort nicht aufgeführten Zemente gilt Tabelle F.3.1.
F.3.1 (DIN 1045-2): Anwendungsbereiche für Zemente nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-4, DIN 1164-10, DIN 1164-12 und FE-Zemente sowie CEM I-SE und CEM II-SE nach DIN 1164-11 zur Herstellung von Beton nach DIN 1045-2
F.3.2 (DIN 1045-2): Anwendungsbereiche für CEM-II-M-Zemente mit drei Hauptbestandteilen nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-12 und FE-Zemente sowie CEM II-SE nach DIN 1164-11 zur Herstellung von Beton nach DIN 1045-2
F.3.3 (DIN 1045-2): Anwendungsbereiche für Zemente CEM IV und CEM V mit zwei bzw. drei Hauptbestandteilen nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-12 und FE-Zemente nach DIN 1164-11 zur Herstellung von Beton nach DIN 1045-2
F.3.4 (DIN 1045-2): Anwendungsbereiche für Zemente nach DIN EN 14216 zur Herstellung von Beton nach DIN 1045-2
Anforderungen an den Mehlkorngehalt
Der Mehlkorngehalt setzt sich zusammen aus:
Zement
Kornanteil der Gesteinskörnung < 0,125 mm
Betonzusatzstoff
Höchstzulässiger Mehlkorngehalt für Beton bis C50/60 und LC50/55 in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
Zementgehalt1) [kg/m3] | Höchstzulässiger Mehlkorngehalt [kg/m3] |
| Expositionsklassen |
| XF, XM | X0, XC, XD, XS, XA |
| Größtkorn der Gesteinskörnung |
| 8 mm | ≥ 16 mm | ≥ 8 mm |
| ≤ 300 | 450 |
4002) | 550 |
| ≥ 350 | 500 | 4502) | 550 |
| 1) | Zwischenwerte sind linear zu interpolieren |
| 2) | Die Werte dürfen insgesamt um max. 50 kg/m3 erhöht werden, wenn:
der Zementgehalt 350 kg/m3 übersteigt, um den über 350 kg/m3 hinausgehenden Zementgehalt,
ein puzzolanischer Betonzusatzstoff des Typs II verwendet wird, um dessen Gehalt. |
Höchstzulässiger Mehlkorngehalt für Beton ab Betonfestigkeitsklasse C55/67 und LC55/60 bei allen Expositionsklassen
Zementgehalt1) [kg/m3] |
Höchstzulässiger Mehlkorngehalt [kg/m3] |
| Expositionsklassen
X0, XC, XD, XS, XA, XF, XM |
| Größtkorn der Gesteinskörnung |
| 8 mm | ≥ 16 mm |
| ≤ 400 | 550 | 5002) |
| 450 |
600 | 5502) |
| ≥ 500 | 650 | 6002) |
| 1) | Zwischenwerte sind linear zu interpolieren |
| 2) | Die Werte dürfen insgesamt um max. 50 kg/m3 erhöht werden, wenn:
ein puzzolanischer Betonzusatzstoff des Typs II verwendet wird, um dessen Gehalt. |
Anforderungen an den Luftgehalt bei Frost- und Frost-Tausalzangriff
Um eine hohe Widerstandsfähigkeit des Betons gegenüber Frost- und Tausalzangriff zu erreichen, können im Beton künstliche Luftporen erzeugt werden. Dies gelingt durch Zugabe von Luftporenbildnern.
Die Notwendigkeit einer Zugabe von LP-Bildnern in den Beton ist in Abhängigkeit von den Expositionsklassen geregelt. Die erforderlichen mittleren Mindestluftgehalte in Abhängigkeit vom Größtkorn der Gesteinskörnung enthält die folgende Tabelle.
Mittlerer Mindestluftgehalt im Frischbeton vor dem Einbau
Größtkorn der
Gesteinskörnung
[mm] |
Mittlerer Mindestluftgehalt1) 2)
in Abhängigkeit der Konsistenzklasse [Vol.-%] |
C0, C1, C2 F1, F2, F3 | ≥ F43) |
| 8 | 5,5 | 6,5 |
| 16 | 4,5 | 5,5 |
| 32 | 4,0 | 5,0 |
| 63 | 3,5 | 4,5 |
| 1) | Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten. |
| 2) | Als oberer Grenzwert des Luftgehaltes gilt der festgelegte mittlere Mindestluftgehalt plus 4 Vol.-% absolut. |
| 3) | Für Fließbeton (Konsistenzklasse ≥ F4) ist das "Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung
von Luftporenbeton" der FGSV zu beachten. |
Anforderungen an den Chloridgehalt
Höchstzulässiger Chloridgehalt von Beton
| Betonverwendung | Klasse des Chloridgehalts | Höchstzulässiger Chloridgehalt bezogen auf den Zement1) [M.-%] |
| unbewehrter Beton (mit Ausnahme von korrosionsbeständigen Anschlagvorrichtungen) | CI 1,0 | 1,0 |
| Stahlbeton | CI 0,40 | 0,40 |
| Spannbeton | CI 0,20 | 0,20 |
| 1) | Werden Zusatzstoffe des Typs II verwendet und für den Zementgehalt berücksichtigt, wird der Chloridgehalt als der Chloridionengehalt bezogen auf den Zement und die Gesamtmasse der berücksichtigten Zusatzstoffe ausgedrückt. |
Die genannten Anforderungen an den Chloridgehalt gelten als erfüllt, wenn der Chloridgehalt jedes Ausgangsstoffes (außer Gesteinskörnungen und Zementart CEM III) den Anforderungen der niedrigsten Einstufung des für den Ausgangsstoff gültigen Regelwerks genügt. Für den Chloridgehalt von Gesteinskörnungen gelten folgende oberen Grenzwerte:
0,15 M.-% für unbewehrten Beton
0,04 M.-% für Stahlbeton
0,02 M.-% für Spannbeton
Für den Chloridgehalt der Zementart CEM III gilt als oberer Grenzwert:
0,10 M.-% für alle Betone
Anforderungen bei Lieferung des Betons
Frischbetontemperatur
Die Frischbetontemperatur darf zum Zeitpunkt der Lieferung nicht unter 5 °C liegen. Wenn eine Anforderung für eine andere Mindest- oder Höchsttemperatur für Frischbeton erforderlich ist, müssen diese mit zulässigen Abweichungen festgelegt werden. Jede Anforderung bezüglich Kühlens oder Erwärmens des Betons muss vor der Lieferung zwischen Hersteller und Verwender vereinbart werden. Zusätzlich gibt es Anforderungen an die Betontemperatur beim Einbau.
Nachträgliche Wasserzugabe
Eine nachträgliche Wasserzugabe ist nicht erlaubt, es sei denn, sie ist planmäßig vorgesehen. In diesem Fall gelten folgende Bedingungen:
Gesamtwassermenge und nachträglich nach Erstprüfung noch zugebbare Wassermenge müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Der Fahrmischer muss mit einer geeigneten Dosiereinrichtung ausgestattet sein.
Die Probenentnahme zur Produktionskontrolle muss nach der letzten Wasserzugabe erfolgen.
Fließmittelzugabe
Durch eine Fließmittelzugabe in den Fahrmischer kann die vereinbarte Einbaukonsistenz eingestellt werden. Die Verwendung von Fließmittel ist nur möglich, wenn diese beim Betonentwurf vorgesehen wurde.
Die Menge des jeweils in den Fahrmischer zugegebenen Fließmittels muss auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Für Fließbeton sind zusätzlich bei Zugabe von Fließmittel auf der Baustelle handschriftlich auf dem Lieferschein einzutragen:
Zugabezeitpunkt
Betonrestmenge in der Mischertrommel vor Zugabe (geschätzt)
Anforderungen an Betone mit besonderen Eigenschaften
Anforderungen an Betone mit besonderen Eigenschaften
| Betoneigenschaften |
Anforderungen |
Beton mit hohem Wassereindringwiderstand |
siehe Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton |
Unterwasserbeton
für tragende Bauteile |
w/z ≤ 0,601)
Mindestzementgehalt: 350 kg/m3 (bei Dmax 32 mm )
k-Wert-Ansatz für die Anrechnung von Flugasche: (in Abhängig-
keit
von Expositionsklassen)
z + f ≥ 350 kg/m3
w/zeq = w/(z + 0,7 · f) ≤ 0,601)
Grenzwerte des Mehlkorngehaltes dürfen überschritten werden
Konsistenz: ≥ F3 (ungeschockt), damit der Beton beim
Einbringen
als zusammenhängende Masse fließt |
Beton beim Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen |
siehe hier |
Beton für hohe Gebrauchs- temperaturen
bis 250 °C |
Eignung der Gesteinskörnungen für diese Beanspruchung
Verwendung von Gesteinskörnungen mit niedriger Wärme-
dehnzahl
αt, z. B. Kalkstein, Hochofenschlacke, Basalt, Diabas,
Blähton
Nachbehandlung: mind. 7 d feucht halten, danach langsame und
möglichst tiefe (nicht nur an der Oberfläche) Austrocknung vor
Inbetriebnahme
weitere Informationen siehe Heft 337, DAfStb |
| Hochfester Beton |
siehe hier |
| Frühhochfester Beton |
Beton mit hohen Frühfestigkeiten (nach ca. 12 - 18 Stunden)
Abhebefestigkeiten in Fertigteilwerken: ≥ 12 bis 15 N/mm2
Zement der Festigkeitsklasse 42,5 R bis 52,5 R nach
DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-12 oder FE-Zemente
nach DIN 1164-11
niedriger w/z-Wert (w/z ≤ 0,45 )
Einsatz hochwirksamer Fließmittel (ohne verzögernde Wirkung)
Wärmebehandlung des Betons in der Schalung bzw. in Härte-
kammern
erhöht Frühfestigkeiten zusätzlich, jedoch i. d. R.
geringere Nacherhärtung und geringere Endfestigkeiten |
Zementmörtel für Fugen nach DIN EN 206-1 /
DIN 1045-2 (bei Fertigteilen und Zwischenbauteilen bis C50/60) |
Zement der Festigkeitsklasse 32,5 R oder höher nach
DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-12 und
FE-Zemente nach
DIN 1164-11,
soweit für die jeweilige Expositionsklasse zulässig
Mindestzementgehalt: 400 kg/m3
Gesteinskörnung gemischtkörnig, sauber, bis 4 mm nach
DIN EN 12620 oder DIN EN 13055-1 |
| 1) | Falls Grenzwerte aus den Expositionsklassen niedriger sind, werden diese maßgebend. |
|