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| Betonzusatzmittel sind flüssige, pulverförmige oder granulatartige Stoffe, die dem Beton während des Mischens in kleinen Mengen, bezogen auf den Zementgehalt, zugegeben werden. Sie beeinflussen durch chemische und/oder physikalische Wirkung die Eigenschaften des Frisch- und/oder Festbetons. Es werden 18 Wirkungsgruppen/-Arten unterschieden: Wirkungsgruppen/-Arten und Kennzeichnung der Betonzusatzmittel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| In Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 dürfen nur Betonzusatzmittel nach DIN EN 934-2 oder Betonzusatzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden. Betonzusatzmittel, die Stoffe nach DIN EN 934-1:2008, Anhang A.2, enthalten, dürfen nicht verwendet werden, mit Ausnahme von Sulfiden und Formiaten (Ausnahmeregel gilt nicht für vorgespannte Tragwerke). Zusatzmittel für Einpressmörtel für Spannglieder müssen DIN EN 934-4, DIN V 18998 und DIN V 20000-101 entsprechen. Die Betonzusatzmittel unterliegen bei der Herstellung einer Eigen- und Fremdüberwachung. Dabei wird neben der Gleichmäßigkeit und Wirksamkeit die Unschädlichkeit der Mittel gegenüber Beton und Bewehrung überprüft. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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