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Betontechnische Daten

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Betontechnische Daten > Mauermörtel > Anforderungen an Mauermörtel nach Eignungsprüfung

Anforderungen an Mauermörtel nach Eignungsprüfung
 
Anforderungen an Normalmauermörtel

EigenschaftAnforderung nach
DIN V 20000-412DIN V 18580
Trockenrohdichte≥ 1500 kg/m3
Druckfestigkeitsiehe hier
Verbundfestigkeit1)

[N/mm2]
MG I:     -

MG II:    ≥ 0,042)

MG IIa:  ≥ 0,082)

MG III:   ≥ 0,102)

MG IIIa: ≥ 0,122)
MG I:     - / -3)

MG II:    ≥ 0,04 / ≥ 0,103)

MG IIa:  ≥ 0,08 / ≥ 0,203)

MG III:   ≥ 0,10 / ≥ 0,253)

MG IIIa: ≥ 0,12 / ≥ 0,303)
Chloridgehalt ≤ 0,1 M.-% bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels
Brandverhalten Baustoffklasse A 1




1) Die Verbundfestigkeit wird indirekt über die Prüfung der Haftscherfestigkeit (charakteristische Anfangsscher-festigkeit) ermittelt. Anstelle einer Prüfung können die Werte für die Haftscherfestigkeit auch nach DIN EN 998-2, Anhang C angenommen werden; für Normalmauermörtel gilt danach der Wert 0,15 N/mm2.
2) Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN EN 1052-3. Prüfwerte sind zur Ermittlung der Verbundfestigkeit mit 1,2 zu multiplizieren.
3) Erster Wert: gilt bei Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN EN 1052-3; zweiter Wert: gilt bei Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN 18555-5. Prüfwerte sind zur Ermittlung der Verbundfestigkeit mit 1,2 zu multiplizieren.








Anforderungen an Leichtmauermörtel

EigenschaftAnforderung nach
DIN V 20000-412DIN V 18580
TrockenrohdichteLM 21: ≤ 700 kg/m3

LM 36: > 700 kg/m3

   und ≤ 1000 kg/m3
LM 211): ≤ 700 kg/m3

LM 361): ≤ 1000 kg/m3
WärmeleitfähigkeitLM 21: ≤ 0,18 W/(m·K)

LM 36: ≤ 0,27 W/(m·K)
LM 212): ≤ 0,18 W/(m·K)

LM 362): ≤ 0,27 W/(m·K)
Druckfestigkeitsiehe hier
Verbundfestigkeit3)

[N/mm2]
≥ 0,084)LM 21: ≥ 0,08 / ≥ 0,205)

LM 36: ≥ 0,08 / ≥ 0,205)
Längsdehnungsmodul El6) LM 21: ≥ 2000 N/mm2

LM 36: ≥ 3000 N/mm2
Querdehnungsmodul Eq6) LM 21: ≥ 7500 N/mm2

LM 36: ≥ 15000 N/mm2
Chloridgehalt ≤ 0,1 M.-% bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels
Brandverhalten Baustoffklasse A 1




1) Bei Einhaltung des Grenzwertes gelten die Anforderungen an die Wärmeleitfähigkeit ohne weiteren Nachweis als erfüllt. Wird die Wärmeleitfähigkeit nachgewiesen, sind auch höhere Trockenrohdichten bis zu 1300 kg/m3 möglich.
2) Die Wärmeleitfähigkeit muss nur bei Überschreitung der Grenzwerte für die Trockenrohdichte nachgewiesen werden; die Trockenrohdichte darf den Wert von 1300 kg/m3 nicht überschreiten.
3) Die Verbundfestigkeit wird indirekt über die Prüfung der Haftscherfestigkeit (charakteristische Anfangsscher-festigkeit) ermittelt. Anstelle einer Prüfung können die Werte für die Haftscherfestigkeit auch nach DIN EN 998-2, Anhang C angenommen werden; für Leichtmauermörtel gilt danach der Wert 0,15 N/mm2.
4) Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN EN 1052-3. Prüfwerte sind zur Ermittlung der Verbundfestigkeit mit 1,2 zu multiplizieren.
5) Erster Wert: gilt bei Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN EN 1052-3; zweiter Wert: gilt bei Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN 18555-5. Prüfwerte sind zur Ermittlung der Verbundfestigkeit mit 1,2 zu multiplizieren.
6) Prüfung nach DIN 18555-4.








Anforderungen an Dünnbettmörtel

EigenschaftAnforderung nach
DIN V 20000-412DIN V 18580
Trockenrohdichte≥ 1500 kg/m3≥ 1300 kg/m3
Druckfestigkeitsiehe hier
Verbundfestigkeit1)≥ 0,20 N/mm2 2)≥ 0,20 / ≥ 0,503)
Verarbeitbarkeitszeit≥ 4 Stunden
Korrigierbarkeitszeit≥ 7 Minuten
Chloridgehalt ≤ 0,1 M.-% bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels
Brandverhalten Baustoffklasse A 1




1) Die Verbundfestigkeit wird indirekt über die Prüfung der Haftscherfestigkeit (charakteristische Anfangsscher-festigkeit) ermittelt. Anstelle einer Prüfung können die Werte für die Haftscherfestigkeit auch nach DIN EN 998-2, Anhang C angenommen werden; für Dünnbettmörtel gilt danach der Wert 0,3 N/mm2.
2) Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN EN 1052-3. Prüfwerte sind zur Ermittlung der Verbundfestigkeit mit 1,2 zu multiplizieren.
3) Erster Wert: gilt bei Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN EN 1052-3; zweiter Wert: gilt bei Prüfung der Haftscherfestigkeit nach DIN 18555-5. Prüfwerte sind zur Ermittlung der Verbundfestigkeit mit 1,2 zu multiplizieren. Werte in N/mm2.








Mindestanforderungen an die Druckfestigkeit in Abhängigkeit von den Mörtelgruppen

MörtelartMörtelgruppe

nach DIN 1053
Mörtelklasse1) nach
DIN V 20000-412DIN V 18580
NormalmauermörtelMG IM 2,5M 1
MG IIM 5M 2,52)
MG IIaM 10M 52)
MG IIIM 15M 102)
MG IIIaM 30M 202)
LeichtmauermörtelLM 21M 10M 52)
LM 36M 10M 52)
Dünnbettmörtel DM M 15M 103)




1) Die Bezeichnung der Mörtelklassen nach DIN EN 998-2 entspricht der Mindestanforderung an die Druckfestigkeit, z. B. M 5 hat eine Mindestdruckfestigkeit von 5 N/mm2.
2) Zusätzlich werden Anforderungen an die Fugendruckfestigkeit (Lagerfuge) gestellt.
3) Zusätzlich ist die Druckfestigkeit bei Feuchtlagerung (7 Tage im Klima 20/95, 7 Tage 20/65 und 14 Tage unter Wasser) nach 28 Tagen zu prüfen. Anforderung: Festigkeitsabfall ≤ 30 % bezogen auf die Lagerung nach DIN EN 1015-11.

















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